Der Landeswahlausschuss (LWA) und seine Aufgaben
Der Landeswahlausschuss
- entscheidet vor der Wahl über die Zulassung der eingereichten Landes- und Bezirkslisten.
- stellt nach der Wahl das Ergebnis der Wahl fest
- - Anzahl der Stimmen je Landes-/Bezirksliste,
- - Anzahl der Sitze, die auf die einzelnen Landes- und Bezirkslisten entfallen,
- - gewählte Bewerber.
- entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse