Meister-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG - auch „Meister-BAföG“ - begründet einen individuellen Anspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Es ermöglicht die berufliche Bildung in nahezu allen Berufsbereichen, unabhängig ob in Voll- oder Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Gefördert werden je nach Fortbildungsart sowohl die Lehrgangsgebühren als auch die Lebenshaltungskosten durch Zuschüsse wie auch durch zinsgünstige Darlehen.
Maßnahmen sind nach dem AFBG u.a. förderfähig wenn:
- sie fachlich gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten,
- der angestrebte Abschluss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt,
- ein Mindestumfang von 400 Stunden erfüllt ist.
Die Anträge werden auch über De-Mail entgegengenommen. De-Mail-Dienste sind Dienste auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen. Die Adresse hierzu lautet: afbg@westerwaldkreis.de-mail.de.
Ansprechpartner/in:
Herr Ralf Humbert
02602 124-460
ralf.humbert@westerwaldkreis.de
Frau Nicole Schuster
02602 124-444
nicole.schuster@westerwaldkreis.de