Haushaltspläne des Westerwaldkreises

Der Haushaltsplan enthält unter anderem alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben des Westerwaldkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt). Daneben werden auch alle voraussichtlichen laufenden wie auch investiven Ein- und Auszahlungen dargestellt (Finanzhaushalt).

Der Haushaltsplan ist für die Verwaltung verbindlich und durch Satzung parlamentarisch durch den Kreistag zu verabschieden. Dies erfolgt in der Regel in der Dezember-Sitzung für das folgende Haushaltsjahr. Nach Verabschiedung ist der Plan der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zur Genehmigung vorzulegen.

Weitere Informationen sind den Haushaltsplänen (inkl. Nachtragshaushaltsplänen) der letzten drei Haushaltsjahre zu entnehmen.

Daneben besteht die Möglichkeit einen schnellen Überblick mittels des Interaktiven Haushalts zu erhalten. Es handelt sich dabei um eine transparentere Darstellung des mehrere hundert Seiten umfassenden klassischen Haushaltsplans. Zur Erleichterung der ersten Schritte wurde ein Benutzerhandbuch entworfen, das bei der Bedienung des Interaktiven Haushalts herangezogen werden kann.

>>Hier geht’s zum Interaktiven Haushaltsplan<<