International ERASMUS

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Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ (2014/15-2020/21) werden folgende Mobilitätsmaßnahmen in derzeit 33 Ländern gefördert: 

Alle Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie weiter unten unter Mobilitätsmaßnahmen.

Das ERASMUS+ Programm

Folgende 33 Länder nehmen am Hochschulprogramm teil (in alphabetischer Reihenfolge):

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Mazedonien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.

Sonderstellung Schweiz:

Die Verhandlungen der EU mit der Schweiz zur Beteiligung an Erasmus+ sind aufgrund des Volksentscheids zur Masseneinwanderung bis auf weiteres unterbrochen. Die Schweiz als Programmland ist ab dem Hochschuljahr 2014/2015 in Erasmus+ ausgesetzt. 

Nun unternimmt die Schweiz Anstrengungen, eine Übergangslösung zu schaffen und den Austausch mit den EU-Ländern mit nationalen Mitteln zunächst außerhalb von Erasmus+ fortzusetzen, ähnlich wie sie es bereits vor dem Beitritt zu Erasmus vor einige Jahren getan hat.

Um am Erasmus+Programm teilnehmen zu können, müssen Studierende, Dozenten oder sonstige Mitarbeiter der antragstellenden Einrichtung „Bürger eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein oder als Flüchtling/ staatenlose Person anerkannt sein und ein dauerhaftes Wohnrecht in Deutschland besitzen“.

An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende – auch von Drittstaaten –, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, das zu einem anerkannten Abschluss führt, können am Erasmus+Programm teilnehmen.

Austauschstudierende können kein Erasmus+Mobilitätsstipendium erhalten.

Infos zu den rechtlichen Grundlagen

Der Austausch von Studierenden, Dozenten und sonstigen Mitarbeitern erfolgt auf Basis einer vorab zwischen den beteiligten Einrichtungen zu schließenden Kooperationsvereinbarung (die Partnerhochschulen müssen über eine Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) verfügen). 

Die europabezogenen strategischen Leitlinien der Internationalisierungsarbeit hat die Hochschule Koblenz in ihrer ERASMUS-Grundsatzerklärung dokumentiert und im Rahmen der ERASMUS-Strategie der HS Koblenz für 2014-2020  / ERASMUS Declaration 2014-2020 fortgeschrieben. 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm der Europäischen Kommission.

Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim:

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme
Homepage: http://www.eu.daad.de/

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch die NA-DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Auslandsaufenthalten entstehen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie für Ihren Auslandsaufenthalt ausreichend versichert sind.

Eine gute Möglichkeit bietet die DAAD Gruppenversicherung.

Mobilitätsmaßnahmen

Studierende erhalten mit ERASMUS+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.

Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.

 

Leistungen für Studierende

Das Programm bietet Studierenden nach Abschluss des ersten Studienjahres folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind(ern):
    Die zusätzliche Erasmus+Förderung von Studierenden, die ihr Kind/ihre Kinder mit ins Zielland nehmen und während dieses Aufenthaltes im Zielland alleinerziehend sind, beträgt 200,00 € pro Monat.
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

 

Bewerbungs- und Förderkriterien

  • Bewerbung im Fachbereich bis 30. März j.J. sowohl für das kommende Wintersemester als auch für das folgende Sommersemester
  • akademische Leistungen
  • sprachliche Kompetenz
  • Motivation
  • sowie nach Verfügbarkeit der Plätze

Alle benötigten Formulare entnehmen Sie bitte dem Seitenmenü Downloads Studierende.

Weitere Informationen finden Sie im ERASMUS+ Informationsblatt und unter www.eu.daad.de/studierende.

Die ERASMUS+ Student Charter informiert über den Ablauf des Programms.

ERASMUS+ Förderung  für Praktika

Zielgruppe: 

·         Studierende

·         Graduierte

Voraussetzungen:

·         Immatrikulation an der Hochschule Koblenz zum Zeitpunkt der Bewerbung - gilt auch für Graduierte!

·         das erste und zweite Semester des Bachelorstudiums müssen abgeschlossen sein

 

Möglicher Förderzeitraum:

·         2 Monate (60 Tage) bis 12 Monate (360) Tage

 

Fördersummen:

·         Ländergruppe 1:

Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden und überseeische Länder und Gebiete

Höhe des Stipendiums (monatlich): siehe www. erasmuspraktika.de   

·         Ländergruppe 2:

Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern und überseeische Länder und Gebiete

Höhe des Stipendiums (monatlich): siehe www. erasmuspraktika.de

·         Ländergruppe 3:

Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn

Höhe des Stipendiums (monatlich): siehe www. erasmuspraktika.de

 

·         Mehrfachförderung

 

während des Bachelors:              maximal 12 Monate

+ während des Masters:             maximal 12 Monate

+ während der Promotion:        maximal 12 Monate

 

·         Förderfähige Praktika:

 

Pflichtpraktika

Freiwillige Praktika

Praktischer Teil einer Abschlussarbeit

 

Das Praktikum muss in einem Unternehmen, Institutionen oder sonstigen Einrichtungen (z.B. NGO’S) im europäischen Ausland in Vollzeit absolviert werden. Ausgeschlossen sind EU-Institutionen, bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten.

 Bafög:

Für das Auslandspraktikum kann Auslandsbafög beantragt werden, soweit es sich um ein Pflichtpraktikum von mindestens drei Monaten handelt. Nach § 21 Abs. 3 Nr. 2 des Bafög-Gesetzes werden Stipendien, die einen Monatsdurchschnitt von 300 € übersteigen als Einkommen berücksichtigt und auf das Bafög angerechnet.

 

Bezüglich der Abwicklung eines Praktikums arbeitet die Hochschule Koblenz mit einem Konsortium zusammen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die an der Hochschule Trier ansässige  Leonardo Kontaktstelle www.erasmuspraktika.de .

Bei Fragen zur akademischen Anerkennung des Praktikums wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereichskoordinator an der Hochschule Koblenz.

Informationen zum Auslandspraktikum finden Sie unter http://eu-community.daad.de/

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS-Charta for Higher Education (ECHE) sind.

Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens zwei Wochentage dauern und acht Unterrichtsstunden pro Woche umfassen (höchstens zwei Monate).

Vorrang wird solchen Mobilitätsmaßnahmen eingeräumt, die darüber hinaus die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben oder der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fachbereichen und Fakultäten sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.

Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden:

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Lehrkräfte für besondere Aufgaben
  • wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (incoming)

Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken. Verpflichtend ist lediglich ein Einladungsschreiben der deutschen Gasthochschule sowie ein Teaching Assignment auf vorliegendem Formular.

(Die deutsche Gasthochschule ist für die Abwicklung des finanziellen Zuschusses an ausländische Unternehmensvertreter, die an der Hochschule eine Lehrtätigkeit durchführen, zuständig.)

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Fahrtkosten (Stückkosten), gestaffelt nach Entfernung
  • Aufenthalt (Stückkosten) pro Tag
    • Staffelung pro Tag nach Ländern bis 14 Tage bzw. ab 14 Tage

Je nach vorhandenen Mitteln kann die Förderdauer kürzer sein als die Aufenthaltsdauer. Dies wird Ihnen in der jeweiligen Zusage vor Antritt der Reise mitgeteilt.

 

Alle benötigten Formulare entnehmen Sie bitte dem Seitenmenü Downloads Dozenten.

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens zwei Tage und höchstens zwei
Monate dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.

Voraussetzung:

  • Bewerbung mindestens ½ Jahr im Voraus
  • Es wird jeweils nur eine Person aus demselben Fachbereich für eine STT-Maßnahme an derselben Gasteinrichtung gefördert
  • s. auch „Ablaufplan“

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Fahrtkosten (Stückkosten), gestaffelt nach Entfernung
  • Aufenthalt (Stückkosten) pro Tag
    • Staffelung pro Tag nach Ländern bis 14 Tage bzw. ab 14 Tage

Je nach vorhandenen Mitteln kann die Förderdauer kürzer sein als die Aufenthaltsdauer. Dies wird Ihnen in der jeweiligen Zusage vor Antritt der Reise mitgeteilt.

 

Alle benötigten Formulare entnehmen Sie bitte dem Seitenmenü Downloads Personal.

 

 

Ihre Ansprechpartner vor Ort

ERASMUS-Beauftragter HS Koblenz

ERASMUS-Beauftragter RheinAhrCampus

Antragstellung und -bearbeitung

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