Patente Erfindungsmeldung

Erfindungen aus der Hochschule Koblenz

Die FuT-Abteilung der Hochschule ist für hausinterne Erfindungsmeldungen zuständig. Ihr direkter Ansprechpartner ist Hans-Peter Müller, Informationsvermittlungsstelle (IVS).

Die Hochschule Koblenz arbeitet im Rahmen der Erfindungsbearbeitung eng mit der Innovations- und Management GmbH (IMG) aus Kaiserslautern zusammen. Die IMG ist die für Rheinland-Pfalz zuständige Patentverwertungsagentur. Die IMG unterstützt und vermarktet Erfindungen von Hochschulangehörigen.

Im Vorfeld einer Erfindungsanmeldung können Sie Herrn Müller für Fragen aus dem Patentbereich, z.B. zu Recherchen nach dem Stand der Technik oder zur Patentanmeldung, kontaktieren.

Rechtsgrundlage:

Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) muss ein Arbeitnehmer jede Erfindung unverzüglich seinem Arbeitgeber anzeigen. Das gilt seit 2002 auch für Hochschullehrer.

Arbeitnehmererfindungsgesetz

Erfindungsmeldung:

Die Meldung der Erfindung muss schriftlich an die Hochschule erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu das Erfindungsmeldungsformular.

Erfindungsmeldung

Erfindungsbearbeitung:

Erhält die Hochschule Koblenz eine Erfindungsmeldung, werden die Unterlagen an die IMG weitergereicht. Es beginnt der Prozess der Erfindungsbearbeitung. Nach intensiven Kontakten mit Ihnen, in denen die Details der Erfindung geprüft werden, nimmt die IMG eine Bewertung der Erfindung im Hinblick auf ihre Neuheit, ihre Patentierbarkeit und ihre Vermarktungschancen vor.

Aufgrund dieser Bewertung entscheidet die Hochschule Koblenz über die Inanspruchnahme oder die Freigabe Ihrer Erfindung. Die Entscheidungsfrist beträgt maximal vier Monate. Im Falle einer Inanspruchnahme durch die Hochschule Koblenz übernimmt die IMG die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung.

Nach einer erfolgreichen Patentanmeldung beginnt der Prozess der Patentvermarktung.

Ablauf der hochschulinternen Patentbearbeitung

Erfindervergütung:

Nach Inanspruchnahme der Erfindung durch die Hochschule Koblenz werden die kompletten Patentierungskosten übernommen. Ihnen stehen 30% der Bruttoerlöse aus der Verwertung der Erfindung zu.

Links:

Patentfibel

Software und Patente

Patenteablaufplan der IMG

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