Dienstvereinbarung nach LPersVG Rheinland-Pfalz § 76
(1) Dienstvereinbarungen sind in allen Angelegenheiten des Personalvertretungsrechts zulässig, soweit sie nicht lediglich Einzelmaßnahmen betreffen und soweit nicht Rechtsvorschriften oder tarifliche Regelungen entgegenstehen. Sie werden durch Dienststelle und Personalrat gemeinsam beschlossen, sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen. § 74 Abs. 3 findet keine Anwendung.
(2) Dienstvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
(3) Nach Ablauf einer Dienstvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Dienststelle und Personalrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Dienstvereinbarung ersetzt wird.
(4) Die Dienststelle kann jederzeit, auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, die Dienstvereinbarung ganz oder teilweise aufheben, wenn ihr das in Ausübung ihrer Regierungsverantwortung für eine gemeinwohlorientierte Staatstätigkeit angezeigt erscheint. Die Aufhebung ist zu begründen.
Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit gültig ab dem 01.07.2012
Ergänzung der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit - gültig ab 04.12.2013
Anlage 4 zur vorgenannten DV im INTRANET
Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Stand: 20.05.2014
Dokumente zu BEM im Intranet
Leitlinien zur Personalentwicklung unterschrieben 16.12.2008
Rahmendienstvereinbarung zur Einführung, Anwendung und Änderung von e-Government Produkten
Dienstvereinbarung zum Betrieb von Videoüberwachungsanlagen
Ergänzung der vorhandenen Dienstvereinbarung zur Videoüberwachung
Dienstvereinbarung zur Einstellung von wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten (außer Professoren)
Dienstvereinbarung zum Einsatz von Open-Xchange
Einführung und Anwendung des Personaldateninformationssystems (HISSVA)
Dienstvereinbarung zur Behandlung von Fortbildungsanträgen
Dienstanweisung zur Nutzung der dienstlich zur Verfügung gestellten IT
Formblatt zur Einwilligungserklärung IT-Nutzung