Die Betreuer am RheinAhrCampus konzipieren das Thema für einen Arbeitsumfang von 360 Stunden. Die Bachelorarbeit muss im Bachelor der "alten" Technik-PO (bis SS 2011) spätestens 4 Monate, in der "neuen" Technik-PO (ab WS 2011/12) spätestens 12 Wochen nach Ausgabe des Themas eingereicht werden. Die Ausgabe des Themas darf nicht später als 3 Monate nach Abschluss der letzten Studien- oder Prüfungsleistung erfolgen, ansonsten gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden. Die Bachelorarbeit wird mit dem Kolloquium abgeschlossen. Es gibt eine gemeinsame Note für die schriftliche Ausarbeitung und das Kolloquium.
Mathematische Studiengänge: Die Bachelorarbeit setzt den erfolgreichen Abschluss des Praxisprojektes voraus. Die Note wird mit 14 ECTS-Punkten gewichtet.
Technische Studiengänge: In der der "alten" Technik-PO (bis SS 2011) setzt die Anmeldung der Bachelorarbeit den erfolgreichen Abschluss des Praxisprojektes und das Vorliegen von 140 ECTS-Punkten voraus. Im "neuen" technischen Bachelor (ab WS 2011/12) ist der erfolgreichen Abschluss der Praktischen Studienphase Voraussetzung. Die Note der Bachelorarbeit wird mit 12 ECTS-Punkten gewichtet.
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Die Anmeldung erfolgt über einen Laufzettel. Nur durch Bestätigung des Prüfungsamtes auf Ihrem Laufzettel kann Ihre Bachelor-Arbeit oder Ihr Kolloquium zur Arbeit verbindlich angemeldet werden. Beachten sie bitte die dort gemachten Hinweise.
Die Anmeldung erfolgt über einen Laufzettel. Nur durch Bestätigung des Prüfungsamtes auf Ihrem Laufzettel kann Ihre Master-Arbeit oder Ihr Kolloquium zur Arbeit verbindlich angemeldet werden. Beachten sie bitte die dort gemachten Hinweise.
Informationsmaterial
Muster einer Prüfungsarbeit (TeX-Vorlage, benötigt die Dateien bsp.jpg und Hochschule_Koblenz_Logo-RheinAhrCampus_12_02.jpg sowie die Selbständigkeitserklärung)
Die gebundene Prüfungsarbeit (keine Spiralbindung!) ist in 3-facher Ausfertigung (2 Exemplare für Betreuer des RAC, 1 Exemplar für den/die externe(n) Betreuer/in;) nur bei internen Arbeiten müssen nur 2 Ausfertigungen im Prüfungsamt bei Frau Ott oder Herrn Meißner eingereicht werden. Zusätzlich ist die Arbeit als PDF-Datei per USB-Stick mitzubringen oder per Email an pamt zu senden.
Die Selbständigkeitserklärung ist zwingender Bestandteil der Prüfungsarbeit. Bitte achten Sie zudem darauf, dass das Deckblatt Ihrer Prüfungsarbeit alle Informationen des Titelblatts des unten stehenden Musters enthält.
Für die Abgabe der Prüfungsarbeit ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Prüfungsamt, telefonisch oder per Email an pamt, erforderlich.