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Die Nachweise (Nachweisformular und Bescheinigungen der Praxisstelle in Kopie) müssen bis zum Ende des 2. Semesters (31. August/28. Februar bis 12 Uhr) erbracht werden, um an allen Prüfungen des 3. Semesters teilnehmen zu können (z.B. Blockveranstaltungen i.R. der vorlesungsfreien Zeiten).
Für die Zulassung zur regulären Prüfungsphase ist die Nachweiserbringung auch noch bis zum 20. Oktober/20. April des 3. Studiensemesters bis 12 Uhr möglich (Link zum Prüfungsamt).
Bitte beachten Sie: Sofern, das Fristende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt, gilt der letzte Werktag davor als Fristende!
Das Praktikum kann nur anerkannt werden, wenn der Nachweis folgende Informationen enthält:
Es liegt in der Eigenverantwortung der StudienbewerberInnen, zu klären, inwieweit bisher erbrachte praktische Tätigkeiten (z.B. Ausbildung) als Vorpraktikum anerkannt wurden. Sollten Sie in Ihrem Onlinesystem keine Verbuchung des Vorpraktikums sehen können oder wurden Unterlagen, die Sie bei der Bewerbung eingereicht haben, noch nicht gebucht, wenden Sie sich bitte an die zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen.
StudienbewerberInnen müssen ein Praktikum von mindestens 12 Wochen ableisten, davon
(1) mindestens 6 Wochen in kaufmännischen Arbeitsfeldern eines Wirtschafts- oder Sozialbetriebes (eine Splittung in max. 2 Blöcke ist möglich)
(2) mindestens 6 Wochen in sozialen Arbeitsfeldern eines Wirtschafts- oder Sozialbetriebes (eine Splittung in max. 2 Blöcke ist möglich)
soll einen Einblick z.B. in die folgenden Arbeitsgebiete vermitteln:
Es gilt als erfüllt, wenn eine kaufmännische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
soll einen Einblick z.B. in die folgenden Gebiete vermitteln:
Die Erbringung der sozialen Dienstleistung und damit der unmittelbare Kontakt zu den Klienten muss Schwerpunkt des Praktikums sein (und auch als solcher aus dem Nachweis hervorgehen). Eine Übersicht über mögliche Arbeitsfelder zeigen die Landkarten der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Des Weiteren sollte das soziale Praktikum ggf. einen Einblick in folgende Themenbereiche ermöglichen:
Es gilt als erfüllt, wenn eine Ausbildung in einem sozialen Beruf erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Anerkennung der Berufsausbildung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fachhochschulreife. Praxiszeiten im Rahmen des Bundeswehr- und Zivildienstes können dann anerkannt werden, wenn die Inhalte den erforderlichen Tätigkeitsschwerpunkten des kaufmännischen bzw. sozialen Praktikums entsprochen haben.
Bei dem Praktikum sollte es sich um eine Vollzeittätigkeit (ca. 40 Stunden) handeln und auch als solche aus dem Nachweis hervorgehen. Die Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes liegt in der Eigenverantwortung der StudienbewerberInnen, ggf. kann unsere Praktikumsbörse behilflich sein.