Studienaufbau Vorpraktikum

Ansprechpartnerin für das soziale Praktikum

Ansprechpartnerin für das kaufmännische Praktikum

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Frist für die Nachweiserbringung

Die Nachweise (Nachweisformular und Bescheinigungen der Praxisstelle in Kopie) müssen bis zum Ende des 2. Semesters (31. August/28. Februar bis 12 Uhr) erbracht werden, um an allen Prüfungen des 3. Semesters teilnehmen zu können (z.B. Blockveranstaltungen i.R. der vorlesungsfreien Zeiten).

Für die Zulassung zur regulären Prüfungsphase ist die Nachweiserbringung auch noch bis zum 20. Oktober/20. April des 3. Studiensemesters bis 12 Uhr möglich (Link zum Prüfungsamt).

Liegen die Bescheinigungen am Ende des 3. Studiensemesters nicht vor, sowie im Falle eines begründeten Verdachts auf Zeugnisfälschung kann eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgen.

Bitte beachten Sie: Sofern, das Fristende auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fällt, gilt der letzte Werktag davor als Fristende!

Einreichung der Praktikumsunterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Praktikumsunterlagen NICHT bei Ihrer Bewerbung mit ein, sondern senden Sie die Nachweise nach Antritt Ihres Studiums in elektronischer Form an die zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen.

Fremdsprachliche Zeugnisse müssen übersetzt werden.

 

Zur Anerkennung der Vorpraktika ist kein Gesprächstermin erforderlich.

 

Erst wenn beide Praktika (sozial und kaufmännisch) anerkannt sind, ist dies im QIS einsehbar. Aus diesem Grund wird keine separate Bestätigungsemail bzgl. des Erhalts der Praktikumsunterlagen versendet.

Anforderungen an die Praktikumsunterlagen

Das Praktikum kann nur anerkannt werden, wenn der Nachweis folgende Informationen enthält:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum des/ der PraktikantIn
  • Zeitraum des Praktikums
  • Wöchentliche Arbeitszeit
  • Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben des/ der PraktikantIn
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Funktion und Unterschrift des Ausstellenden

Es liegt in der Eigenverantwortung der StudienbewerberInnen, zu klären, inwieweit bisher erbrachte praktische Tätigkeiten (z.B. Ausbildung) als Vorpraktikum anerkannt wurden. Sollten Sie in Ihrem Onlinesystem keine Verbuchung des Vorpraktikums sehen können oder wurden Unterlagen, die Sie bei der Bewerbung eingereicht haben, noch nicht gebucht, wenden Sie sich bitte an die zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen.

Leitfaden für das Vorpraktikum/die praktische Vorbildung

StudienbewerberInnen müssen ein Praktikum von mindestens 12 Wochen ableisten, davon

(1) mindestens 6 Wochen in kaufmännischen Arbeitsfeldern eines Wirtschafts- oder Sozialbetriebes (eine Splittung in max. 2 Blöcke ist möglich)

(2) mindestens 6 Wochen in sozialen Arbeitsfeldern eines Wirtschafts- oder Sozialbetriebes (eine Splittung in max. 2 Blöcke ist möglich)

Das kaufmännische Praktikum

soll einen Einblick z.B. in die folgenden Arbeitsgebiete vermitteln:

  • Einkauf/ Materialwirtschaft
  • Organisation/ EDV
  • Personalwesen
  • Vertrieb/ Marketing
  • Rechnungswesen
  • Controlling

Es gilt als erfüllt, wenn eine kaufmännische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Das soziale Praktikum

soll einen Einblick z.B. in die folgenden Gebiete vermitteln:

  • Hilfe, Pflege, Beratung, Betreuung und/ oder Begleitung
  • von Kindern, Jugendlichen, Familien, Menschen mit Behinderung, Migranten und/ oder Senioren

Die Erbringung der sozialen Dienstleistung und damit der unmittelbare Kontakt zu den Klienten muss Schwerpunkt des Praktikums sein (und auch als solcher aus dem Nachweis hervorgehen) Eine Übersicht über mögliche Arbeitsfelder zeigen die Landkarten der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Des Weiteren sollte das soziale Praktikum ggf. einen Einblick in folgende Themenbereiche ermöglichen:

  • Ziele und Aufgaben des Betriebes/ der Einrichtung,
  • Zielgruppen der sozialen Dienstleistung, 
  • Trägerstruktur (Rechtsgrundlagen, Satzung, Finanzierungsgrundlagen),
  • Arbeitskonzepte,
  • methodisches Handeln,
  • organisatorische Abläufe zur Erbringung der sozialen Dienstleistung.

Es gilt als erfüllt, wenn eine Ausbildung in einem sozialen Beruf erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die Anerkennung der Berufsausbildung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fachhochschulreife. Praxiszeiten im Rahmen des Bundeswehr- und Zivildienstes können dann anerkannt werden, wenn die Inhalte den erforderlichen Tätigkeitsschwerpunkten des kaufmännischen bzw. sozialen Praktikums entsprochen haben.

Bei dem Praktikum sollte es sich um eine Vollzeittätigkeit (ca. 40 Stunden) handeln und auch als solche aus dem Nachweis hervorgehen. Die Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes liegt in der Eigenverantwortung der StudienbewerberInnen, ggf. kann unsere Praktikumsbörse behilflich sein.

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