Der Fachbereichsrat berät und entscheidet Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung (§ 87 Hochschulgesetz). Er delegiert Aufgaben und Entscheidungen an verschiedene Ausschüsse (z. B. den Prüfungsausschuss) und wählt sowohl Dekan(in) als auch Prodekan(in).
Der Fachbereichsrat setzt sich aus insgesamt 17 Mitgliedern zusammen:
- 9 Professor(inn)en: |
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Aktuell setzt sich der Fachbereichsrat aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Fragen und Anregungen richten Sie bitte direkt an die Fachschaft.
Montag - Donnerstag
09:00 - 12:30 Uhr
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Freitag
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