Prüfungsamt Fragen & Antworten

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall (während der Klausurphase)

Sollten Sie während der Prüfungsphase erkranken, müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes verzögern – ein ärztliches Attest sowie einen Antrag mit Ihrem Begehren an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen.

 

Im Krankheitsfall füllen Sie bitte das entsprechende Formular „Vordruck bei Krankheit“ am PC aus und reichen dies mit einem aussagefähigem Attest unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) nach der versäumten Prüfung/ den versäumten Prüfungen dem Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften ein. Beachten Sie bitte, dass Sie das Formular im Vorfeld abspeichern müssen um die Formularfunktionen nutzen zu können.

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