Über die Vergabe des Deutschlandstipendiums an der Hochschule Koblenz entscheidet ein Stipendienauswahlausschuss.
Dem Stipendienauswahlausschuss gehören kraft Amtes an:
Darüber hinaus
Die Beschlussfähigkeit des Stipendienauswahlausschusses richtet sich nach § 38 HochSchG.
Mit beratender Stimme können bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der privaten Mittelgeber an den Sitzungen des Stipendienauswahlausschusses teilnehmen.
Wichtig!!! Bitte beachten Sie, dass die Auswahlgespräche, sofern Sie dazu eingeladen werden, in der Zeit zwischen der 6. und 7. Kalenderwoche 2016 stattfinden werden.