Deutschlandstipendium Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?

Über die Vergabe des Deutschlandstipendiums an der Hochschule Koblenz entscheidet ein Stipendienauswahlausschuss.

Dem Stipendienauswahlausschuss gehören kraft Amtes an:

  1. die Präsidentin oder der Präsident als Vorsitzende bzw. Vorsitzender
  2. die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.


Darüber hinaus

  1. je eine Hochschullehrerin bzw. ein Hochschullehrer jedes Fachbereiches,
  2. zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden,
  3. je ein Mitglied aus den Gruppen gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 des Hochschulgesetzes (HochSchG).


Die Beschlussfähigkeit des Stipendienauswahlausschusses richtet sich nach § 38 HochSchG.

Mit beratender Stimme können bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der privaten Mittelgeber an den Sitzungen des Stipendienauswahlausschusses teilnehmen.

Wichtig!!! Bitte beachten Sie, dass die Auswahlgespräche, sofern Sie dazu eingeladen werden, in der Zeit zwischen der 6. und 7. Kalenderwoche 2016 stattfinden werden.

 

 

 

Zentraler Kontakt zum Deutschlandstipendium an der HS-Koblenz

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