Das Polizeipräsidium ist zuständig für alle Aufgaben der polizeilichen Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Verkehrssicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich.
Das Polizeipräsidium ist zuständig für alle Aufgaben der polizeilichen Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Verkehrssicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich.
Das Polizeipräsidium ist zuständig für alle Aufgaben der polizeilichen Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Verkehrssicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich.
Das Polizeipräsidium ist zuständig für alle Aufgaben der polizeilichen Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Verkehrssicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich.
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz ist das oberste Organ der Finanzkontrolle und eine nur dem Gesetz unterworfene Behörde; er ist unabhängig von den Organen des Bunde und des Landes.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz durch das Landesgesetz über den Sozialdienst der Justiz geregelt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz durch das Landesgesetz über den Sozialdienst der Justiz geregelt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz durch das Landesgesetz über den Sozialdienst der Justiz geregelt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz durch das Landesgesetz über den Sozialdienst der Justiz geregelt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz durch das Landesgesetz über den Sozialdienst der Justiz geregelt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz durch das Landesgesetz über den Sozialdienst der Justiz geregelt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz durch das Landesgesetz über den Sozialdienst der Justiz geregelt.