Das Forstamt Hinterweidenthal ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Hauenstein und aus der Verbandsgemeinde Rodalben die Gemeinde Merzalben.
Das Forstamt Hochwald ist im Wesentlichen zuständig für die Flächen des Nationalparks Hunsrück-Hochwald, Teile der Verbandsgemeinde Ruwer und Trier-Land, Stadt Trier (teilweise), Teile der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße.
Das Forstamt Idarwald ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Rhaunen sowie Teile der Verbandsgemeinde Herrstein jeweils ohne die Flächen des Nationalparks Hunsrück-Hochwald , Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (teilweise), Gemeinde Morbach, Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf (teilweise).
Das Forstamt Johanniskreuz ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, die Verbandsgemeinde Lambrecht ohne die Gemeinde Lindenberg und aus der Verbandsgemeinde Rodalben die Gemeinden Clausen und Donsieders. aus der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd Teile der Gemeinde Trippstadt, sowie aus der Verbandsgemeinde Hauenstein die Gemeinde Wilgartswiesen.
Das Forstamt Kaiserslautern ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ohne die Gemeinde Lambsborn, die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ohne die Gemeinde Hütschenhausen, die Verbandsgemeinde Weilerbach ohne die Gemeinde Rodenbach, die Verbandsgemeinde Kaiserslautern Süd ohne die Gemeinde Trippstadt und aus der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn die Gemeinden Waldleiningen und Hochspeyer (teilweise), Verbandsgemeinde Landstuhl, Kreisfreie Stadt Kaiserslautern, aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben die Gemeinde Horbach, aus der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg tw. Gemeinde Otterbach.
Das Forstamt Kastellaun ist im Wesentlichen zuständig für Teile der Verbandsgemeinden Kastellaun, Emmelshausen sowie Simmern, Stadt Boppard (teilweise).
Das Forstamt Koblenz ist im Wesentlichen zuständig für die Städte Koblenz, Mayen und Bendorf, die Verbandsgemeinden Weißenthurm, Andernach, Pellenz, Vallendar, Rhens, Untermosel und Maifeld sowie aus der Verbandsgemeinde Vordereifel die Gemeinde Kottenheim., Rhein-Mosel, Stadt Boppard (teilweise), Teile der Verbandsgemeinden Emmelshausen und Kaisersesch.
Das Forstamt Kusel ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Lauterecken, Wolfstein, Altenglan, Kusel, Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr.
Das Forstamt Lahnstein ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Hahnstätten, Diez, Nassau, Bad Ems, Lahnstein und Braubach.
Das Forstamt Nastätten ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Katzenelnbogen, Nastätten, Loreley (tw.), Diez und Nassau (tw.).
Das Forstamt Neuerburg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Südeifel sowie Teile der Verbandsgemeinde Arzfeld, Verbandsgemeinde Prüm (tw.).
Das Forstamt Neuhäusel ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Ransbach-Baumbach, Wirges, Höhr-Grenzhausen sowie die Verbandsgemeinden, Montabaur, Bad Ems und Nassau (tw.).
Das Forstamt Otterberg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Otterbach, Otterberg und Enkenbach-Alsenborn, die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ohne die Stadt Ramstein-Miesenbach, die Verbandsgemeinde Weilerbach, die Gemeinden Lambsborn und Bruchmühlbach-Miesau aus der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und aus der Verbandsgemeinde Hochspeyer die Gemeinden Fischbach und Frankenstein.
Das Forstamt Pfälzer Rheinauen ist im Wesentlichen zuständig für die Städte Schifferstadt und Germersheim, die kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer, die Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Lambsheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip und Römerberg, die Verbandsgemeinden Heßheim, Maxdorf, Dannstadt-Schauernheim, Waldsee, Dudenhofen, Bellheim, Lingenfeld und Rülzheim, die Verbandsgemeinde Jockgrim ohne die Gemeinden Hatzenbühl und Rheinzabern, die Verbandsgemeinde Hagenbach ohne die Gemeinde Scheibenhardt, sowie aus der Verbandsgemeinde Bellheim die Gemeinden Bellheim und Zeiskam, Stadt Wörth (tw.), Verbandsgemeinde Rheinauen, Gemeinde Böhl-Iggelheim (tw.).
Das Forstamt Prüm ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinde Prüm und aus der Verbandsgemeinde Arzfeld für die Gemeinden Dackscheid, Eilscheid, Euscheid, Herzfeld, Kesfeld, Kinzenburg, Leidenborn, Lierfeld, Lünebach, Merlscheid, Pintesfeld, Sengerich, Strickscheid, Üttfeld, Verbandsgemeinden Gerolstein, Obere Kyll und Bitburger Land (tw.).
Das Forstamt Rennerod ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Rennerod, Westerburg und Wallmerod sowie aus der Verbandsgemeinde Montabaur die Gemeinden Nentershausen, Niedererbach und Görgeshausen.
Das Forstamt Rheinhessen ist im Wesentlichen zuständig für die Städte Ingelheim und Alzey, die kreisfreien Städte Mainz und Worms, die Gemeinden Budenheim und Osthofen, die Verbandsgemeinden Heidesheim, Sprendlingen-Gensingen, Gau-Algesheim, Nieder-Olm, Bodenheim, Nierstein-Oppenheim, Wörrstadt, Wöllstein, Alzey-Land, Westhofen, Guntersblum, Eich und Monsheim sowie aus der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden die Gemeinde Oberwiesen.
Das Forstamt Saarburg ist im Wesentlichen zuständig für die Verbandsgemeinden Konz, Kell am See und Saarburg.
Das Forstamt Simmern ist im Wesentlichen zuständig für die . Verbandsgemeinden Rhein-Nahe (tw.), Rheinböllen, Kirchberg (Hunsrück), Zell (tw.), sowie Teile der Verbandsgemeinde Simmern (Hunsrück).
Das Forstamt Soonwald ist im Wesentlichen zuständig für die Stadt Bad Kreuznach sowie für die Verbandsgemeinden Stromberg, Langenlonsheim, Bad Kreuznach, Rüdesheim, Bad Sobernheim, Kirn-Land, Simmern und Rheinböllen.