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Prüfergebnisse des Bürgerforums VI

Stellungnahmen der Dezernate der Landeshauptstadt Mainz zum Bürgerforum VI, das im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 14. November 2015 stattfand.

Prüfergebnisse aus Dezernat I - Oberbürgermeister Micheal Ebling

WLAN Hotspots Ausweisung auf www.mainz.de / bessere Kommunikation

Öffentliche Hotspots in Mainz können über die Seite mainz.de/tourismus recherchiert werden.

Dort wird direkt auf die Websites von Hotspot-Anbietern verlinkt, über die die Hotspots mit der Eingabe der Postleitzahl oder dem Stadtnamen leicht und schnell gefiltert werden können. Die Hotspots werden entweder auf Karten und/oder über Filtermechanismen angezeigt.

Die Landeshauptstadt Mainz betreibt keine eigenen öffentlichen Hotspots.

Eine Karte auf www.mainz.de mit fremden öffentlichen Hotspots würde nur dann Sinn machen, wenn die Hotspots tagesaktuell gepflegt werden könnten.

Diesen Aufwand kann die mit 1,5 Stellen besetzte Online-Redaktion nicht leisten.

Technische Lösungen, die es Anbietern erlauben selbst die Daten einzugeben, entlasten die Landeshauptstadt Mainz nicht von der finalen Verantwortung für die Aktualität. Das zeigen die Erfahrungen mit der Veranstaltungsdatenbank, die eine solche Möglichkeit bietet. Bei Fragen und falschen Angaben wird die Online-Redaktion von den Nutzerinnen und Nutzern zur Rechenschaft gezogen und trägt für Korrekturen, Löschungen und Änderungen Sorge.

Die Anregung, das Angebot der Hotspotliste auf www.mainz.de besser zu kommunizieren, greift die Online-Redaktion gerne auf und wird prüfen, wie die Seite direkter zugänglich gemacht werden kann.

Wohnen/Wohnraum/Stadtentwicklung

Die Landeshauptstadt Mainz findet sich seit längerer Zeit auf der Rangliste der deutschen Städte mit den teuersten Mietpreisen wieder. Hinter Städten wie München, Stuttgart und Frankfurt am Main rangiert auch die Landeshauptstadt auf einem der Spitzenplätze. Mainz ist als Schwarm- und Wissenschaftsstadt weit davon entfernt, demografisch zu schrumpfen. Im Gegenteil: Die Einwohnerschaft und damit der Bedarf an Wohnraum nehmen kontinuierlich zu.

Mainz benötigt deswegen deutlich mehr – insbesondere bezahlbaren – Wohnraum und damit vor allem große Anstrengungen im Wohnungsneubau und eine Intensivierung des geförderten Wohnungsbaus. Die Landeshauptstadt Mainz hat sich bereit erklärt, die Voraussetzungen zur Ankurbelung des Wohnungsneubaus zu schaffen, u.a. durch zügige Genehmigungs- und Planungsverfahren und, gemeinsam mit den stadtnahen Gesellschaften, durch die Bereitstellung geeigneter Grundstücke
und Flächen für den Wohnungsbau sowie den zugehörigen Freiflächen für Sport, Spiel und Naherholung.

Die Erreichung dieses Zieles ist möglich, wenn die Wohnungswirtschaft ihre Anstrengungen zum Bau von Wohnraum weiter verstärkt. Die Stadt Mainz baut in Eigenregie keine Wohnungen und ist hier auf die Initiativen der Wohnungsbauunternehmen angewiesen. Aus diesem Grund hat die Landeshauptstadt Mainz am 21.07.2015 ein Bündnis für das Wohnen gegründet. Diesem sind neben der stadtnahen Wohnungsbaugesellschaft auch private Unternehmen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, das Land Rheinland-Pfalz und viele weitere Organisationen beigetreten.

Seniorinnen und Senioren

Die Gruppe der über 60-Jährigen macht in der Stadt Mainz 23 % aller Bewohnerinnen und Bewohner aus (Stand: August 2015). Diese Altersgruppe wird zukünftig wachsen. Dabei wird vor allem die Zahl der älteren und pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren zunehmen. Durch die damit verbundenen Mobilitätseinschränkungen sowie die finanziellen Belastungen für Unterstützungsleistungen, ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft vielfach eingeschränkt oder sogar gefährdet. Für die Gruppe der „Jungen Alten“ und der älteren Seniorinnen und Senioren werden angesichts dieser Ausdifferenzierung unterschiedliche (Wohn-)Konzepte diskutiert. Klassische stationäre Senioren- und Pflegeheime werden zunehmend von alternativen Wohnformen, unterstützenden Dienstleistungen und informellen Hilfeleistungen begleitet. Leitbild ist dabei ein möglichst langes selbständiges Wohnen, das auch den Wünschen der meisten Haushalte von Seniorinnen und Senioren entspricht. Die Stadtverwaltung begleitet z.B. eng die Initiative der Wohnbau Mainz GmbH bei der Umsetzung des Projektes „In Mainz Zuhause“ im Martin-Luther-King-Park nach dem Vorbild des Bielefelder Modells. Die Idee unterstützt das selbstbestimmte Leben und Wohnen im Alter bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit. Für das Projekt kooperiert die Wohnbau Mainz GmbH mit einem Partnerunternehmen aus dem Bereich der Pflege.

Studierende

Mainz ist mit knapp 40.000 Studierenden einer der größten Hochschulstandorte bundesweit, auch wenn nicht alle Studierenden in Mainz wohnen. Aufgrund der seit dem Jahr 2000 stark gestiegenen Studierendenzahlen und der allgemeinen Situation am Mainzer Wohnungsmarkt war bzw. ist die Suche nach einer bezahlbaren Bleibe insbesondere für Studierende schwierig.

In den vergangenen 5 Jahren wurden aus diesem Grund zahlreiche neue Studierendenwohnheime und -wohnanlagen gebaut, z.B.
• "K 3" (an der FH): 481 Plätze
• Kisselberg: ca. 800 Plätze
• Youniq Wohnanlage (Wallstraße): 395 Plätze
• Ludwig-Bamberger-Haus in der Berliner Siedlung: 143 Plätze
• Binger Schlag: 395 Plätze

Insgesamt sind mehr als 2000 neue Wohnheimplätze entstanden, d.h. die Situation hat sich deutlich verbessert.

Weitere Themen

In der Themengruppe wurden weiterhin die Frage nach Gentrifizierung und eine stärkere Regulierung durch die Kommune, z.B. durch eine Milieuschutzsatzung, besprochen. Die soziale Erhaltungsverordnung - auch bekannt unter dem Stichwort Milieuschutz – ist ein rechtliches Instrument des Baugesetzbuches (§ 172, Abs. 1 und Abs. 4 BauGB). Sie soll die Struktur der Bevölkerung schützen und erhalten, wenn durch bauliche Maßnahmen wie Umbau, Modernisierung, Abriss o. ä. diese Bevölkerungsstruktur verändert wird und durch diese Veränderung städtebauliche Probleme entstehen.

Zwischenzeitlich sind zum Thema Einführung einer sozialen Erhaltungssatzung durch die Ortsbeiräte Mainz-Neustadt und Mainz-Altstadt Prüfaufträge an die Verwaltung eingegangen. Die Stadtverwaltung befindet sich hierzu gerade in einer Prüfungs- und Analysephase. So wie in Heidelberg werden auch in der Stadt Mainz größere Wohnprojekte geplant, mit denen weiterer bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden soll. Genannt seien hier vor allem
das Heiligkreuz-Areal in Mainz-Weisenau und das Wohngebiet am Hartenbergpark (ehemals Peter-Jordan-Schule) im Hartenberg/Münchfeld.

Dezernat II Finanzen, Beteiligungen, Sport - Bürgermeister Günter Beck

Belohnung für Verantwortungsübernahme - Seite 24

Die Stadt Mainz bietet bereits seit Jahren den Mainzer Ehrenamtspass und seit Beginn 2015 die landesweite Ehrenamtskarte mit seinen umfangreichen Vergünstigungen an. Der Mainzer Ehrenamtspass und die Ehrenamtskarte setzen jedoch eine bestimmte Dauer und einen bestimmten Zeitumfang der Tätigkeiten voraus.

Die Gewährung von "Belohnungen" in Form von Kino- oder Theaterkarten, Übernahme des Schwimmbadeintritts, etc. an Bürger, die Patenschaften oder Aufgaben im öffentlichen Bereich übernehmen, stellt grundsätzlich eine freiwillige Leistung dar, da es hierzu keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Freiwillige Leistungen sind nur im von der Aufsichtsbehörde festgelegten finanziellen Rahmen möglich.

Wenn allerdings im Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass die Übernahme einer Aufgabe durch Bürger tatsächlich zu einer Einsparung bei der Stadt führt, wäre aus haushalterischer Sicht die Gewährung einer "Belohnung" vertretbar. Jedoch sollten dafür Regelungen festgelegt werden, um eine Gleichbehandlung der Fälle zu gewährleisten.

Finanzierungsbeteiligung durch Bürger bei städtischen Projekten (Crowdfunding) S. 25

Crowdfunding ist eine Methode zur Finanzierung von Projekten, Produkten oder Geschäftsideen. Die Abwicklung erfolgt meist im Internet. In der Regel gibt es eine Mindestsumme, die in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden muss, damit das Projekt realisiert wird. Die Unterstützer erhalten zumeist eine Gegenleistung materieller oder finanzieller Art (evtl. in Form einer stillen Beteiligung), teilweise wird das Geld von den Unterstützern auch als Darlehen gewährt (z. B. Bürgerkredit "Leih Deiner Stadt Geld"). Möglich ist Crowdfunding auch in Form von Spenden ohne Gegenleistung.

In der letztgenannten Form gibt es Crowdfunding bereits bei der Stadt Mainz, z. B. bei den Brunnenspenden und bei den Buchpatenschaften. Weitere Projekte in dieser Form sind möglich und müssten von den jeweiligen Fachämtern initiiert und abgewickelt werden. Nicht in Frage kommt Crowdfunding für Aufgaben, zu denen die Stadt gesetzlich verpflichtet ist.

Der Aufwand für die Abwicklung ist relativ groß, insbesondere sind die gesetzlichen Regelungen für Spenden und Sponsoring einzuhalten.

Dezernat III Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen - Beigeordneter Christopher Sitte

Diskussionspunkt „Mainzer Wochenmarkt“

  • Regionale Anbieter bewerben; Werbung anschieben; Superlativ finden und etablieren "Deutschlands beliebtester Großstadtmarkt"
    Marktzweck, gemäß § 23 Satzung für Märkte und Volksfeste der Stadt Mainz, ist, dass die Bürgerinnen und Bürger der Innenstadt mit frischen Grundnahrungsmitteln der Region und der Saison versorgt werden. Die zugelassenen Waren und Sortimente sind auch in der gültigen Marktordnung festgehalten. Für konkrete Werbemaßnahmen müssten zunächst eingehende Untersuchungen der Mainzer Marktfaktoren durchgeführt werden. Erst dann ist eine imagebildende Kampagne möglich. Allerdings ist zu betonen, dass seitens der Marktbeschicker Zufriedenheit
    hinsichtlich des Anstroms von Kunden und "ihres" Wochenmarktes besteht.

  • Authentizität und Lebensqualität
    Der bestehende Mainzer Wochenmarkt ist mit seiner historischen Kulisse sehr authentisch. Durch die gute Einbeziehung der Wochenmarktbesucher z.B. durch das Marktfrühstück, und durch die Verbindungsmöglichkeit mit einem Stadtbummel oder ähnlichem wird die Lebensqualität erhöht. Hierin spiegelt sich auch die Mainzer Lebensqualität wieder

  • Marktfernsehen und Social Media
    Es gibt bereits eine Webcam für den Mainzer Wochenmarkt. Der Link hierzu befindet sich auf der Seite www.mainz.de/freizeit-und-sport/einkaufen-und-maerkte/mainzer-wochenmarkt.php. Auch unter Youtube finden sich zahlreiche Filmbeiträge zu Markt- und Marktangebot wieder.
    Des Weiteren gibt es eine unter der URL www.campus-mainz.net betriebene Seite www.Facebook.com/mainzerwochenmarkt sowie zahlreiche Postings und Rankings zum Mainzer Wochenmarkt.

  • Kommunikationswirkung; Touristische Wirkung (nah, fern)
    Die Kommunikationswirkung und auch touristische Wirkung ist bisher nicht statistisch belegt, sodass konkrete, und belegte Aussagen bezüglich Reichweite/ Herkunft Kunden, Altersstruktur usw. nicht getroffen werden können. Dennoch ist festzuhalten, dass der Wochenmarkt auch in Reiseführern oder ähnlichem vertreten ist.

  • Regionale hochwertige Produkte (Bauernmarkt); Angebot überprüfen und ggf. ausbauen/ Motto: „Bio-Geflügel-Qualität – keine Supermarktqualität“
    Bei der Auswahl der Beschickerbetriebe kann die Marktverwaltung nur auf die eingegangenen Bewerbungen bei ihrer Auswahl zurückgreifen. Alle zugelassenen Stände wurden vor der Zulassung seitens der Marktverwaltung überprüft (bekannt und bewährt). Allerdings haben auch
    neue Betriebe die Chance auf Zulassung. So ist bei aller Tradition auch immer ein Wechsel von Warensortimenten gewährleistet. Wo und welche Qualität eingekauft wird obliegt dem Kunden – er hat die Auswahl.

  • Idee: Markttasche = Fahrschein; Wochenmarktticket (Bus), max. 3,00 €; Markt-Bus für Vororte ohne Wochenmärkte; Kurzstreckenticket ausweiten
    Die Mainzer Verkehrsgesellschaft hat die wirtschaftliche Komponente eines möglichen Angebots betont, da der öffentliche Nahverkehr bereits defizitär arbeitet. Da nicht geklärt ist, wer die
    reduzierten Preise finanziert, ist die wirtschaftliche Komponente nicht erfüllt. Die oben genannten Vorschläge sind mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund abzustimmen. Ebenso weist die MVG darauf hin, dass der Wochenmarkt bereits hervorragend über das normale Liniennetz angebunden ist (insbesondere die Haltestellt Höfchen/ Listmann).

  • "Marktrezepte der Woche" mit Marktzutaten
    Spezifische Auskünfte bezüglich Zubereitungsmöglichkeiten von Lebensmitteln sind bereits bei den Beschickern direkt möglich, da diese eine hohe Fachkunde über ihre eigenen Produkte haben. Weiterhin veröffentlicht seit vielen Jahren die Mainzer Allgemeine Zeitung wöchentlich in Serie "Rezepte frisch vom Markt". Gerne kann der Vorschlag dennoch nochmal mit dem Vorsitzenden des Mainzer Marktvereins besprochen werden.

  • Vorgaben durch die Stadt: Keine Plastiktüten
    Eine Regelung zur Umwelt und Veranstaltungssicherheit, auch bezüglich der zu verwendenden Materialien, ist bereits in der gültigen Marktsatzung (§ 13 Abs. 6) vorhanden. Hiernach dürfen Speisen und Getränke nicht in Verpackungen oder Behältnissen aus PVC, Schaumpolystyrol oder Aluminium abgegeben werden.

    Des Weiteren sollen Tragetüten und Tragetaschen, soweit es die Eigenart der zu transportierenden Ware zulässt, aus stabilem Papier oder Textilien bestehen. Auch mit der Einführung der Wochenmarkttasche in Jute (Einführung in 2014) wurde versucht, der Verwendung von Plastiktüten entgegenzuwirken. Viele Marktbesucher bringen auch ihre
    Behältnisse (z.B. Korb) bereits mit.

  • Treffpunkt für Soziale Gruppen und Studenten
    Der Markt an sich stellt bereits die Weichen für Kommunikation. Durch die Sitzgelegenheiten am Grünbeet, sowie durch die Möglichkeit des Einkaufens und Flanierens ist der Wochenmarkt bereits ein Treffpunkt für soziale Gruppen. Um neue Kontakte zu knüpfen oder bestehende zu vertiefen, wird auch das "Marktfrühstück" der Mainzer Winzer gerne angenommen.

  • Marktzeiten ausweiten (Dienstag/ Nachmittag + Café)
    Die Marktzeiten wurden in der Marktordnung durch den Stadtrat beschlossen, sodass diese nicht ohne weiteren Beschluss zu ändern sind. Allerdings gibt es mit den Stadtteilmärkten am Leichhof, Hopfengarten und Neubrunnenplatz bereits Märkte, die bis um 18 Uhr geöffnet
    haben.

  • Probierstand – neuer Anbieter, testweise für 2-3 Wochen
    Auf dem Wochenmarkt sind Tagesplätze vorhanden, die eben nicht für ein ganzes Jahr vergeben werden. Sollte ein neuer Anbieter Interesse an einem Stand haben, kann er sich bei der Marktverwaltung bewerben. 

  • Historische Entwicklung des Marktes
    Der Markt als solcher war bereits im Mittelalter vorhanden. Der Markt stellt die erste Form des Zusammenführens von Angebot und Nachfrage (Marktwirtschaft) dar. Die Marktverwaltung befindet sich in Gesprächen mit einem potentiellen Sponsor, eine Stele, die die Historie darstellt,
    zu errichten.

  • Gemeinsame Kennzeichnung "eigener Anbau"
    Die Kennzeichnung "eigener Anbau" kann, muss aber nicht durch die Beschicker erfolgen. Die Kennzeichnung darf aber nur erfolgen, sofern der Tatbestand "eigener Anbau" auch tatsächlich erfüllt wird. Die Beschicker, bei denen dies zutrifft, weisen ihr Angebot auch so aus, da dies eine positive Werbung darstellt. Die Darstellung weiterer im Bürgerforum angesprochener Punkte befindet sich derzeit noch in der Abstimmung.

Dezernat IV Soziales, Jugend, Kinder, Schule, Gesundheit - Beigeordneter Kurt Merkator

Wohnraum/Wohnen/Stadtentwicklung (Seite 20/21)

Die Festlegung der Zuständigkeiten in der Dokumentation auf der Seite 20 umfasst sowohl das Dezernat IV als auch das Dezernat I. Gemäß Abstimmung mit der Leitstelle Wohnen wird Dez I unsere fachliche Stellungnahme ergänzen. Unsere Stellungnahme konzentriert sich auf den Punkt "genossenschaftlicher Wohnungsbau":
Für die Umsetzung eines genossenschaftlichen Wohnprojekts stellt das Ministerium der Finanzen eine Moderationsförderung für Genossenschaftsgründungen zur Verfügung. Die Förderung des Landes richtet sich an Initiativen, die zur Schaffung von langfristig bezahlbarem selbstgenutztem Wohnraum eine Bewohnergenossenschaft gründen möchten oder sich nach Gründung in der Realisierungsphase befinden.

Diese Gruppen sollen dahingehend gefördert werden, je nach aktuellem Entwicklungsstand und konkreter Problemstellung, eine individuelle Hilfestellung durch einen externen Berater zu erhalten. Die Unterstützung kann hierbei von der Beratung bei der Entwicklung eines Konzeptes über die Begleitung bei Behördenmaßnahmen bis hin zum Teamcoaching reichen. Sowohl ökonomische als auch gruppendynamische und planerisch-bauliche Hemmnisse sollen so verringert werden.

Interessierte können sich an die Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz in Mainz wenden. Darüber hinaus kann der Bau des genossenschaftlichen Wohnprojekts im Rahmen des Mietwohnraumprogramms des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Mit Beginn des Jahres 2016 können Interessierte zudem beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen des Wohneigentumsprogramms unterstützt werden.

Anerkennung Ehrenamt (Seite 26)

Die Stadtverwaltung Mainz kann keine Trägerschaft von Ehrenämtern, die in Initiativen und Vereinen ausgeübt werden, übernehmen, da damit immer eine direkte Dienst- und Fachaufsicht verbunden wäre. Dies würde mit den Interessen der Vielzahl von Vereinen und Organisationen, die auf das Ehrenamt angewiesen sind, kollidieren.

Die Anregungen, dass arbeitslose Ehrenamtliche vom "Bewerbungszwang" befreit werden bzw. der Versorgungsausgleich durch ehrenamtliche Rentenpunkte zu finanzieren, kann nur durch ein entsprechendes Bundesgesetz geregelt werden.

Dezernat V Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder

Badesee z. B. im Steinbruch anstatt Deponie oder in Laubenheim

Der Vorschlag wurde bereits auf dem 5. Bürgerforum "Meine Stadt. Meine Ideen" zum Thema Freizeit / Naherholung vorgetragen und seinerzeit mit Schreiben des Entsorgungsbetriebes vom 05.05.2015 an Dezernat V – wie folgt – beantwortet:
"Die Stadt Mainz wird einen Teil des Steinbruchgeländes langfristig gesehen der Bevölkerung als Naherholungsbereich zur Verfügung stellen. Eine öffentliche Nutzung der Seen ist aber leider nicht möglich, weil es sich bei den Gewässern um Grundwasserseen handelt. Das gesamte Abbaugelände gliedert sich in den Steinbruch Weisenau und – südlich der BAB 60 – den Steinbruch Laubenheim. Der bereits renaturierte Steinbruch Weisenau ist im Bereich der Spaziergeh- und Radwege für die Öffentlichkeit als Freizeit- und Erholungsgelände schon seit etlichen Jahren zugänglich.

Im Steinbruch Laubenheim stellte die HeidelbergCement AG die Kalksteingewinnung erst im Jahr 2004 ein. Mit Übertragungsvertrag vom 28.11.2008 wurde das Gelände von der Stadt Mainz übernommen. Die Stadt ist gleichzeitig in alle Rechte und Pflichten der HeidelbergCement AG bzgl. des Geländes eingetreten. Nach der für den Steinbruch Laubenheim heute immer noch gültigen Genehmigung der damaligen Bezirksregierung Rheinhessen aus dem Jahr 1964 ist der Steinbruch nach Stilllegung des Kalksteinabbaus nahezu komplett mit unbelastetem Bodenmaterial zu verfüllen.

Ursprünglich sollte das Gelände danach wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Die Stadt Mainz konnte jedoch mit der HeidelbergCement AG im Dezember 1997 eine Vereinbarung schließen, laut der sich die HeidelbergCement AG verpflichtete, alle zu rekultivierenden Flächen nicht als landwirtschaftliche Fläche herzustellen, sondern im Sinne des Naturschutzes und der Naherholung anzulegen. Mit Übertragungsvertrag vom 28.11.2008 ist diese Pflicht auf die Stadt Mainz übergegangen und wird vom Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz umgesetzt. Seit Januar 2009 erfolgt dementsprechend die Verfüllung des Geländes mit unbelasteten Bodenaushubmassen nach Bodenschutzrecht.

Eines der wichtigsten Ziele der Maßnahme ist der Schutz des Grundwassers. Die beim Kalksteinabbau entstandenen Grundwasserseen müssen daher mitverfüllt werden, weil die Risiken jeglicher Offenhaltung zu groß sind. Eine Nutzung der Seen gar als Bade- und/oder Tauchareal ist ausgeschlossen."

Darüber hinaus hat der Stadtrat am 02.12.2015 beschlossen, dass auf einer Teilfläche im Steinbruch Laubenheim eine Deponie für gering belastete, mineralische Bauabfälle errichtet und der für die behördliche Genehmigung erforderliche Planfeststellungsantrag bei der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd eingereicht werden soll. Diese Entscheidung war aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung der Stadt, Entsorgungssicherheit auch für Bauabfälle aus dem Stadtgebiet zu schaffen, geboten. Durch die Umsetzung des Deponie-Vorhabens wird die Stadt ihrer gesetzlich bestehenden Entsorgungsverantwortung gerecht. Außerdem ermöglichen die zusätzlichen Mengen an mineralischen Abfällen auf dem geplanten Deponieareal, dass das Steinbruch-Gelände insgesamt schneller verfüllt werden und der Bevölkerung früher für die Naherholung zur Verfügung gestellt werden kann.

Ob im Stadtteil Laubenheim an anderer Stelle Möglichkeiten bestehen, evtl. einen Badesee zu errichten, vermag der Entsorgungsbetrieb nicht zu beurteilen.

"Badesee im Steinbruch anstatt Deponie oder in Laubenheim", "Gestaltung Rheinufer/Rheinuferbegrünung"

Die aktuelle Genehmigung für die Verfüllung des Steinbruchs Laubenheim sieht keinen Badesee vor. Vielmehr ist es hier aus Sicht der staatlichen Wasserwirtschaft geboten, die bestehenden Wasserflächen mit unbelastetem Material zu verfüllen, da es sich um offenliegendes, zu schützendes Grundwasser handelt. Die aktuell diskutierte Planung für eine Verfüllung mit
belastetem Material sieht diese ausschließlich auf gewachsenem Fels vor.

Die Freiflächen südlich von Laubenheim sind naturschutzfachlich von hohem Wert und als Schutzgebiet ausgewiesen. Das Anliegen Badesee kann in Mainz realistisch nicht umgesetzt werden, wohl aber ist an eine naturverträgliche Aufwertung des Rheinufers zwischen Weisenau und Laubenheim geplant. Die Planungen hierzu laufen bereits und werden in 2016 mit den politischen Gremien und der Öffentlichkeit diskutiert.

Fluglärm mindern

Die Klage der Stadt Mainz gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens ist noch nicht abschließend gerichtlich entschieden. Das Verfahren wurde in diesem Frühjahr vom  Hessischen Verwaltungsgerichtshof wieder aufgenommen. Die Stadt Mainz setzt sich weiterhin gemeinsam mit der kommunalen Initiative Zukunft Rhein-Mainz, ein für:

  • ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
  • eine Lärmobergrenze für Fluglärm in der Region
  • Lärmminderung, bezogen auf das Jahr 2012

Der technische Fortschritt durch Lärmminderung am Fluggerät muss der Bevölkerung zugutekommen.

Weiterhin hat die Stadt Mainz zusammen mit der Stadt Mörfelden-Walldorf in einer Pressekonferenz eine Zusammenfassung von Ideen zur Einführung einer Lärmobergrenze als Diskussionsgrundlage vorgestellt. Entsprechend der Rubrik "Kultur/Events" sollen u.a. im Bereich Lärmschutz Anreize für Veranstalter gesetzt werden. Private kulturelle Angebote sind unternehmerische Aktivitäten, die nicht von der Stadt selbst entwickelt werden.

Die Aufgabe der Stadtverwaltung im Bereich des Lärmschutzes besteht darin, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen der Veranstalter, der Besucher und der Nachbarschaft zu erwirken. Die Beurteilung von Lärmeinwirkungen kultureller Veranstaltungen oder Events die im Freien oder in Zelten stattfinden, erfolgt dabei nach der Freizeitlärm-Richtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, die vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz zur Anwendung bekannt gegeben wurde. Die Beurteilung von Musikveranstaltungen in Diskotheken, Theatern oder Veranstaltungshallen erfolgt nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Der Entscheidungsspielraum für die Verwaltung ist bezogen auf den Lärmschutz sehr gering.

Beleuchtung Coface Arena

Die Beleuchtung wurde mit dem Betreiber mehrfach und intensiv diskutiert. Eine Reduktion der Beleuchtungsintensität und der -dauer war die Folge. Bei der Nutzung des Stadioninnenraums ist jedoch -insbesondere im Winterhalbjahr- eine indirekte Lichtabstrahlung nach oben nicht zu verhindern. Bei einer geschlossenen Wolkendecke kann dies verstärkt wahrgenommen werden.

Umgestaltung Rheinufer

Rasen & Bäume& Blumenbeete auf Fläche zw. Fischtor- Rheingoldhalle + Fläche ab Theodor-Heuss-Brücke bis Zollhafen

Die angesprochenen Flächen sind in der heutigen Form, insbesondere nördlich der Theodor-Heuss-Brücke, fraglos in einem gestalterisch verbesserungswürdigen Zustand. Grundsätzlich ist die Idee ein guter Ansatz, der mehr Grünflächen in der Innenstadt vorsieht.

Die Flächen entlang des Rheinufers unterliegen allerdings vielfältiger Nutzungsansprüche (Fuß- und Radweg, Veranstaltungsflächen für Großveranstaltungen, z.B. Johannisfest) die bei der Gestaltung der vorhandenen Flächen in den genannten Bereich berücksichtigt sind.

Der Rahmenplan des Rheinuferforums aus dem Jahr 2000 trifft bereits Aussagen, auch zu "grünen" Bereichen, eine umfängliche Realisierung konnte bis heute aus finanziellen Gründen nicht ermöglicht werden.

Sandfelder (Beachvolleyball)

Eine Idee, die auch in Mainz durch den privaten Betreiber des "Rheinstrands" umgesetzt wurde. An anderen Stellen des Rheinufers wäre das grundsätzlich nur im Bereich von angrenzenden, größeren Rasenflächen möglich. Dies ist am Mainzer Rheinufer auf Grund der vorherrschenden Nutzungen (Liegen, Spielen, Grillen) auf den begrenzt vorhandenen Flächen (Winterhafen und Taunusstraße) aktuell nicht realisierbar.

Umgestaltung im Zuge einer Landesgartenschau

Die Idee einer gemeinsamen Bundesgartenschau mit der Landeshauptstadt Wiesbaden wurde vor rund 10 Jahren ausführlich untersucht und letztlich nicht weiterverfolgt, da eine Umsetzung wirtschaftlich nicht möglich ist.

Kurz- bis mittelfristig wird, allein schon aus der finanziellen Lage der Stadt Mainz heraus auch mit keiner Bewerbung für eine Landesgartenschau zu rechnen sein, da auch diese nicht kostenneutral umsetzbar ist. Voruntersuchungen haben gezeigt, dass in erheblichem Umfang Grunderwerb erforderlich wäre.

Zusätzliche Sitzmöglichkeiten und Papierkörbe im Innenstadtbereich und am Rheinufer

Der Rheinuferbereich entlang der Promenade ist mit Bänken ausreichend ausgestattet.

Gerade im Bereich Rathaus und Rheingoldhalle ist die Verortung zusätzlicher Bänke schwierig (Rettungswege, etc.) bis unmöglich, da hier sehr viele Nutzungen stattfinden.

Gerne können aber konkrete Vorschläge für zusätzliche Sitzmöglichkeiten gemacht werden. Diese werden dann verwaltungsintern geprüft und im Falle der Machbarkeit die entsprechenden Mittel beantragt. Fast alle Bankmodelle der Innenstadt (Ludwigstraße ca. 1.300 €, Rheinpromenade, ca. 2.300 € ohne Einbau) sind aufgrund der Höhe der Anschaffungskosten als Investition anzumelden. Falls entsprechende Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden, können neue Standorte nur durch Sponsoren finanziert werden. 

Unabhängig davon werden auch aufgrund des Antrages 1375/2015 des Mainzer Seniorenbeirates zur Sitzung des Stadtrates am 30.09.2015, mit dem Thema "Besitzbare Stadt" in enger Zusammenarbeit mit dem Dezernat für Soziales, Kinder, Jugend, Schule und Gesundheit, Möglichkeiten der seniorengerechten Ausstattung des gesamten Stadtgebietes mit Sitzmöglichkeiten geprüft.

Hierbei werden, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, der örtlichen Gegebenheiten und unter Einbindung der Seniorinnen und Senioren, Laufwege und Aufenthaltsbereiche untersucht, um einen zusätzlichen Bedarf an Sitzmöglichkeiten zu ermitteln.

Hauptfriedhof, bessere Anlagenpflege (Hecken, Büsche, Bäume)

Der Wirtschaftsbetrieb Mainz ist derzeit im Rahmen seiner Projektierung dabei, das Erscheinungsbild stufenweise auf allen Friedhöfen weiter zu optimieren.

Insbesondere ist für das Jahr 2016 die Sanierung des Wegenetzes auf den einzelnen Friedhöfen geplant.

In diesem Zusammenhang soll ab Mitte des Jahres 2016 für die Reinigung der Friedhofswege eine Kehrmaschine eingesetzt werden. Die bisher mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiter können dann verstärkt für die Pflege der Anlage (z.B. Hecken schneiden, Rasen mähen, Baumpflege und dergl.) herangezogen werden.

Die Umweltverwaltung stuft die Pflege der Friedhöfe als gut ein. Grundsätzlich muss man wissen, dass z.B. der Hauptfriedhof aufgrund seiner Lage sowie seines alten Baumbestandes aus klimaökologischer Sicht sowie für den Arten- und Biotopschutz von herausragender Bedeutung ist.

Themengruppe 4 - Toilettenanlagen

Über Anzahl und Standorte für neue Toilettenanlagen entscheidet die Stadt Mainz, da diese auch die Gelder für Bau und Unterhaltung bereitstellen muss.

Die Kosten zur Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Stadtgebiet von Mainz inkl. Erschließung liegen (je nach Art und Größe) zwischen 30.000 und 120.000 Euro. Hinzu kommen

Reinigungskosten von bis zu 15.000 € jährlich (je nach Größe und Intervall) sowie Kosten für Wartungsarbeiten von  bis zu 20.000 € pro Jahr.

Themengruppe Mainzer Wochenmarkt

  • Wochenmarktticket zu 3 €
  • Idee: Markttasche = Fahrschein
  • Kurzstreckenticket ausweiten "ganze Stadt", z.B. 1 € für 1,5 Std. Fahrzeit
  • Ausdehnung auf eine Innenstadtzone

Alle Vorschläge für eine vergünstigte Tarifgestaltung für einen ausgewählten Nutzerkreis müssen gegenfinanziert sein. Dies erfolgt i.d.R. durch eine Kombiticketregelung. Hierfür ist pro Kunde/Konzertkarte/Veranstaltungsticket etc. ein Obolus zu entrichten. Im Falle des Wochenmarktes müsste dies über die Standbetreiber entrichtet werden. Eine denkbare Handhabung wäre eine Umlegung dieser Kosten auf die Standgebühr. Dies erscheint aktuell nicht durchsetzbar.

Themengruppe 4 Verkehr, ÖPNV, Radwege, Müll, Hunde/Tauben, Sauberkeit und Umwelt, Schulen und Bildung:

  • Mehr Hundebeutelstationen

Die Hundekot-Thematik wurde schon mehrfach in den zuständigen Gremien der Stadt Mainz behandelt. Eine stadtweite Ausstattung von Hundekotstationen mit Tütenspendern scheitert an den Anschaffungskosten sowie den Kosten für regelmäßige Wartung und Betreuung der Stationen. Da die Rechtslage zur Beseitigung des Hundekots eindeutig ist, kann die Verwaltung vielmehr nur an die Vernunft und Einsicht der Hundehalter/-innen appellieren.

Hinsichtlich dieser bestehenden Problematik und zur Unterstützung der Hundebesitzer stellt der Entsorgungsbetrieb seit Dezember 2012 mobile Hundekottütenspender kostenlos zur Verfügung. Diese Hundekottütenspender werden an die Ortsverwaltungen der einzelnen Stadtteile verteilt und können dort von den Hundebesitzern kostenlos (solange vorrätig) empfangen werden. Ebenfalls bietet das Umweltinformationzentrum des Entsorgungsbetriebes in der Mainzer Innenstadt, Dominikanerstraße 2, diese Hundekottütenspender zur Abholung an. Der Vorteil der mobilen Hundekottütenspender besteht darin, dass diese an der Hundeleine befestigt werden können sowie immer und überall für den Einsatz präsent sind.

Eine weitere Möglichkeit zur Aufstellung von einzelnen Hundekotstationen besteht für die Ortverwaltungen darin, dies im Rahmen von privatem Sponsoring durchzuführen, was auch bereits die Umsetzung in anderen Stadtteilen (z.B. Mainz-Gonsenheim) gezeigt hat. Hier kann der Entsorgungsbetrieb die Leerung solcher Hundekotstationen unterstützen. Voraussetzung ist, dass ein räumlicher Zusammenhang zwischen den Aufstellungsorten der Hundekotstationen und den satzungsmäßigen Straßenreinigungsarbeiten des Entsorgungsbetriebes besteht bzw. geschaffen werden kann.

  • Mehr Mülleimer

Im Zuge der Neukonzeption der Straßenreinigung, die der Stadtrat im Jahre 2001 beschlossen hat, wurde das Papierkorbvolumen in der Altstadt verdoppelt und die Leerungshäufigkeit der Papierkörbe durch den zusätzlichen Einsatz der Froschmobile auf 3-4 mal täglich erhöht. Gleichzeitig wurde die 13fache Reinigung (Mo.-Sa. zweimal täglich, So. einmal täglich) in weiten Bereichen der Altstadt eingeführt.

Aktuell werden innerhalb des Stadtgebietes ca. 1.900 Papierkörbe, davon über 500 Stück in der Mainzer Altstadt, allein durch den Entsorgungsbetrieb betreut und geleert (davon nicht erfasst die Papierkörbe in Grünanlagen). Ebenfalls erfolgt jährlich eine durchschnittliche Neuaufstellung von über 25 Papierkörben innerhalb des Stadtgebietes.

In Zusammenarbeit mit der Mainzer Verkehrsgesellschaft hat der Entsorgungsbetrieb im Jahr 2014 eine Umgestaltung der Papierkorbsituation im Bereich des Bahnhofplatzes durchgeführt. Dabei wurde der Bestand von 26 Papierkörben gegen ein neues Modell ausgetauscht und damit die Aufnahmekapazität von bisher 50 Liter Abfallvolumen auf 110 Liter je Papierkorb erhöht.

Darüber hinaus setzt der Entsorgungsbetrieb seit Juli 2014 an Markttagen und Tagen mit überdurchschnittlichem Besucherverkehr einen zusätzlichen Mitarbeiter im Bereich der Altstadt (Fußgängerzonen) zur verstärkten Betreuung und Leerung der dort fest installierten Papierkörbe ein, um Überfüllungen zu vermeiden.

Leider entsteht durch das zunehmend negative Abfallverhalten der Bevölkerung und dem bundesweit auftretenden Problem des Litterings (achtloses Wegwerfen von Abfällen) immer häufiger der Eindruck, dass zu wenige Papierkörbe in den Städten vorhanden sind. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre hat sich in der Stadt Mainz gezeigt, dass die häufigste Ursache von Überfüllungen die illegale Entsorgung von Hausmüll und großvolumigen Verpackungen in den Papierkörben darstellt.

  • Papierkörbe

Das Grün- und Umweltamt ist im Innenstadtbereich nur für die Papierkörbe in Grünanlagen und in Teilbereichen des Rheinufers zuständig. Hier wurden in den letzten Jahren an vielen Stellen sukzessive alte Papierkörbe (35 l Inhalt) durch größere mit Deckel (60 l Inhalt) getauscht. So hat sich quasi an jedem Standort die Aufnahmemenge verdoppelt.

Im Abschnitt Theodor-Heuss-Brücke bis Feldbergplatz sehen wir auch den Bedarf der Erneuerung der Papierkörbe. Aufgrund der veränderten Freizeitnutzung ist hier eine Erhöhung der Kapazitäten erforderlich.

Zurzeit befinden sich ca. 50 Papierkörbe in diesem Abschnitt. Da ein Standardpapierkorb 250 € ohne Einbau kostet, besteht ein Finanzierungsbedarf von ca. 12.500 €.

Auch hier können aufgrund der angespannten Haushaltlage der Stadt Mainz nur abschnittsweise Mülleimer getauscht oder ergänzt werden.

Jedoch können gerne konkrete Vorschläge mitgeteilt werden, die dann auf Machbarkeit geprüft werden. Gesponserte Papierkörbe sind natürlich auch willkommen, wenn sie durch uns beschafft und aufgestellt werden.

  • Mehr öffentliche Toiletten + Mülleimer + Aschenbecher + Entsorgung von Müll und Grillresten im Volkspark

Das Grün- und Umweltamt erarbeitet derzeit eine Konzeption für den Volkspark, die insbesondere auch eine Verbesserung der Entsorgungsmöglichkeiten zum Ziel hat. Dies betrifft sowohl die Kapazität der Mülleimer als auch die Trennung von Grillasche und Restmüll.

Auch das Thema Toilettenanlage ist Teil der Konzeption. Sowohl der Ortsbeirat als auch der Verein Bürger für den Volkspark werden im Frühjahr über die geplanten Schritte informiert und beteiligt.

  • Mehr regelmäßige Müll-Dreck-weg-Tage mit Einbindung von Schulklassen zur Steigerung des Umweltbewusstseins

Bisher wurden seit 2001 bis 2015 fünfzehn Mainzer "Dreck weg-Tage" vom Entsorgungsbetrieb organisiert. An diesem Tag sind Gruppen, Vereine und Einzelpersonen aufgerufen, im Stadtgebiet zu reinigen. Im Vorfeld dieses Tages gibt es seit 2007 auch die "Junior-Dreck weg-Woche", in der speziell Schulen, Kindertagesstätten und Jugendzentren angesprochen werden. Diese können eine Abfallsammelaktion organisieren und im Zuge eines Projektwettbewerbes zum Thema Abfall und Umwelt Preise gewinnen.

Zudem besteht die Möglichkeit, Führungen oder Vorträge durch die Abfallpädagogin des Entsorgungsbetriebs wahrzunehmen. Dies ist aber auch jederzeit während des Jahres möglich. Die "Junior-Dreck weg-Woche" wird immer stärker von Seiten der pädagogischen Einrichtungen angenommen, so dass im Jahr 2015 bereits 2.100 Kinder und Jugendliche teilnahmen.

Der Entsorgungsbetrieb unterstützt jegliche Interessenten an Sammelaktionen auch außerhalb des regulären Dreck weg-Tages mit Material und der Abholung der gesammelten Abfälle. Dieses Angebot nehmen einige Gruppen und Einzelpersonen während des Jahres erfolgreich in Anspruch. Die Organisation eines weiteren großen Sammeltages hätte zwar den Effekt, dass verschmutzte Bereiche erneut gesäubert werden, konterkariert jedoch die grundsätzliche Zielrichtung des "Dreck weg-Tages", der zu verantwortungsvollem Umgang mit öffentlichen Flächen anregen will. Sinnvoll erscheint ein zwischenjähriger Aufruf an alle pädagogischen Einrichtungen, weitere Sammlungen durchzuführen oder gar eine Patenschaft für ein sauber zu haltendes Gebiet zu übernehmen. Dies beabsichtigt der Entsorgungsbetrieb 2016 umzusetzen.

  • Mehr Dreck-Weg-Tage

Sie sind ein Instrument der Umweltpädagogik, sollen informieren und sensibilisieren. Müllvermeidung, -sammlung und Ansprache von Mitbürgern sind eine Daueraufgabe für die Verwaltung und für die Bürger. Auf freiwilliger Basis können auch Schulen an Dreck-Weg-Tagen teilnehmen oder solche organisieren. Die Verwaltung unterstützt und berät auf Nachfrage gerne, kann aber nicht in die Unterrichtsgestaltung eingreifen.

Verkehr, ÖPNV u. a.

  • Eindeutige Regeln für Radwege

Die Regelungen sind durch die einschlägigen Beschilderungen eindeutig nachvollziehbar. In Mainz ist an vielen Stellen eine Regelung Gehweg oder Fußgängerzone – Radfahrer frei vorhanden. Dies bedeutet, dass der Radverkehr diesen Bereich nur mit der gebotenen Umsicht befahren darf und notfalls auch absteigen muss. Diese Regelung hat sich in den vergangenen Jahren gut bewährt, es ist kein auffälliges Unfallgeschehen zu verzeichnen.

  • Bessere Markierungen für Behindertenparkplätze und Radwege

Es sind stets eindeutige Beschilderungen und oftmals ergänzende Markierungen vorhanden. Eine zusätzliche farbliche Kennzeichnung erfolgt aus Kostengründen i.d.R. nur an besonderen Gefahrenstellen.

  • Bordsteinabsenkung an Behindertenparkplätzen

Dies wird bei Straßenneuplanungen grundsätzlich beachtet, bei älteren Anlagen mit Mitteln für Barrierefreiheit sukzessive nachgerüstet. Angesichts der hierfür sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel ist dies als Langzeitaufgabe zu sehen.

  • Mehr P+R-Plätze mit ÖPNV-Anbindung in den Vororten

In Laubenheim besteht am Bahnhof ein Parkplatz mit schneller DB-Anbindung in die City, ebenso in Hechtsheim am Mühldreieck mit Anbindung an die Straßenbahn.

Es wird angestrebt im Bereich des Medienstandortes Lerchenberg einen P+R-Platz mit Anschluss an die "Mainzelbahn" herzustellen. Die konzeptionellen Vorüberlegungen wurden im Herbst 2015 eingeleitet.

  • Mehr Tempo 30-Zonen mit Bürgerbefragungen

In Mainz besteht bereits ein sehr flächendeckendes Tempo 30-Netz in Wohngebieten. Dort sind i.d.R. nur noch die Haupterschließungsstraßen für Tempo 50 zugelassen. Vorschlägen für Bereiche, die für eine Tempo-30-Regelung in Frage kommen könnten, geht die Verwaltung gerne nach.

  • Überarbeitung von Verkehrsbrennpunkten

Die kritische Begutachtung problematischer Verkehrssituationen ist Daueraufgabe der Verwaltung und wird bei Vorliegen konkreter Hinweise direkt in der so genannten "Verkehrskommission" gemeinsam mit der Polizei und dem Verkehrsüberwachungsamt diskutiert. Sofern in der Gesprächsrunde des Bürgerforums Problemstellen benannt wurden, nimmt die Verwaltung entsprechende Hinweise gerne entgegen.

  • Überprüfung/Überarbeitung der Beleuchtung und Befestigung von Schulwegen

Dieses Thema wird aktuell an einer Auswahl von Grundschulen von einem externen Büro behandelt.

  • Mehr Bürgerbeteiligungen und Ortsbegehungen

In vielen Mainzer Stadtteilen werden gemeinsam mit den Ortsbeiräten Verkehrsschauen durchgeführt, bei denen auch Kritik und Anregungen seitens der Bürgerschaft diskutiert werden.

Für größere Bau- oder Planungsvorhaben hat die Verwaltung schon in der Vergangenheit Bürgerbeteiligungen durchgeführt bzw. unterstützt (z.B. Mainzelbahn, Ludwigsstraßen-Forum, Heiligkreuz-Areal) und wird dies auch künftig tun (z.B. Hochstraßenbrücke Mombach).

  • Härtere Strafen bei Regelverstoß (Parken, überhöhte Geschwindigkeit)

Die Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr werden im Rahmen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs geahndet. Sollten die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen zur Anpassung der Ordnungswidrigkeit vorliegen, erfolgt eine entsprechende Erhöhung des Regelverstoßes.  

  • Anschaffung Seitenmessradargerät zur Dokumentation des Ist-Situation einer Durchfahrtsstraße (Geschwindigkeit, Verkehrsauslastung)

Seit Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung zum 01.03.2011 werden beim Verkehrsüberwachungsamt 2 Einseitensensormessgeräte der Firma ESO eingesetzt. Zusätzlich wurde zum 01.07.2014 eine fahrzeugunabhängige Messanlage in Betrieb genommen.

Die hierbei erhobenen Daten stehen dem Stadtplanungsamt für die Erhebung der Verkehrsauslastung bzw. für Verkehrsstimulationen zur Verfügung. Zusätzlich hat das Stadtplanungsamt eigene Geschwindigkeitstafeln und Zählschleifen zur Datenerhebung.

  • Mehr mobile und getarnte Blitzereinheiten und Kontrollen

Die Geschwindigkeitskontrollen werden als Auftragsangelegenheit und unter Berücksichtigung der im Rundschreiben des Ministerium des Inneren und für Sport maßgeblich vorgegebenen Richtlinien vorgenommen.

Die Polizei hat bestätigt, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten in Mainz seit Übernahme der Aufgabe spürbar verringert wurden. Die Anzahl der Kontrollen wird als zielführend angesehen. Dies wird durch die kontinuierlich verringerte Beanstandungsquote von aktuell 3,17 %, gegenüber dem Einführungsjahr 2011 von 3,88 %, so auch bestätigt. Mit den 3 mobilen Messanlagen wurden im Jahr 2015 insgesamt 2.391 Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen.

Getarnte Blitzeinheiten wie z.B. Blitzen aus Mülltonnen etc. sind in den maßgebenden Richtlinien in Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen. Vielmehr können die Messstellen vorher öffentlich bekannt gemacht werden. Die Messstellen der Stadt Mainz sind alle im Internet auf der Homepage der Landeshauptstadt Mainz einsehbar. Dies ist der Beitrag dazu,den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern aufzuzeigen, dass überall im Stadtgebiet Kontrollen stattfinden mit dem Ziel, das Fahrverhalten durch Reduzierung der Geschwindigkeit anzupassen.

Dezernat VI Bauen, Denkmalpflege und Kultur - Beigeordnete Marianne Grosse

Stadtentwicklung, Stadtplanung und Städtebau

  • Wohnen/Neue Wohnquartiere/Bezahlbarer Wohnraum

Mit der wachsenden Wohnungsnachfrage in vielen Städten und Gemeinden nehmen die Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft und die Wohnungspolitik deutlich zu. Angesichts steigender Mieten und Kaufpreise haben immer mehr Haushalte Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Diese Situation trifft auch auf die Stadt Mainz zu, Mainz zählt zu den wachsenden Städten in Deutschland mit steigenden Einwohner- und Haushaltszahlen.

Dies betrifft alle Wohnungsmarktsegmente. Die Aufgabe der Kommunen besteht nun darin, durch eine aktive Bauland- und Liegenschaftspolitik für die Bereitstellung der notwendigen Grundstücke, insbesondere auch im geförderten Wohnungsbau, Sorge zu tragen.

  1. Mit dem Stadtmodell vom Februar 2015 konnten 20 Areale innerhalb des Stadtgebietes identifiziert werden, die kurz und mittelfristig für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Es handelt sich um eine Auswahl an größeren Wohnbaupotentialflächen, d.h. Gebiete mit mehr als 50 Wohneinheiten. Aus den im Stadtmodell dargestellten Flächen ergibt sich ein Gesamtpotential von ca. 6.500 Wohneinheiten. Hinzu kommen zusätzlich noch kleinere Flächen sowie eine Vielzahl von Klein- und Einzelmaßnahmen im Innenbereich.

  2. Im Juli 2015 wurde gemeinsam mit Wohnungsbauunternehmen, dem Land, den Kammern, dem ASTA der Universität, stadtnahen Unternehmen sowie Wohnungseigentümervereinen und Mieterschutzvereinen ein Bündnis für das Wohnen in Mainz ins Leben gerufen. Dabei haben sich die Bündnispartner u.a. verabredet, dass Mainz deutlich mehr, insbesondere bezahlbaren Wohnraum benötigt und damit vor allem große Anstrengungen im Wohnungsneubau und eine Intensivierung des geförderten Wohnungsbaus erforderlich sind.

    Die Bündnispartner wollen gemeinsam die Voraussetzungen für mehr Investitionen, vorzugsweise im bezahlbaren Marktsegment, verbessern und einen qualitätsbewussten Wohnungsbau unter wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ermöglichen sowie sozialen und ökologischen Maßstäben gerecht werden

  3. Für das zentrale Thema "Wohnraum für Mainz" wurde zum 01.04.2015  im Dezernat des Oberbürgermeisters die Leitstelle "Wohnen" eingerichtet. Die neue Leitstelle ist dafür zuständig, die Aktivitäten der Verwaltung zu koordinieren und zu bündeln, um die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in der Landeshauptstadt Mainz voranzutreiben.

    Wichtig ist dabei die Fokussierung auf die in Mainz vorhandenen Potentialflächen für den Wohnungsbau. Darüber hinaus wird die Leitstelle Wohnen ein Konzept "Wohnen" für die Landeshauptstadt Mainz erstellen.

    Die Entwicklung der Wohnungspolitik auf Bundes- und Landesebene wird dabei kontinuierlich beobachtet und bewertet

  • Studierendenwohnen

Nach dem Bau mehrerer großer Studierendenwohnheime in den vergangenen Jahren hat sich die Situation für Studierende spürbar entspannt (s. auch Presseartikel des Studierendenwerks vom 27.08.2015: "Es sind noch Zimmer frei"). Zudem werden mit dem geplanten Bau einer weiteren großen Studierendenwohnanlage mit ca. 850 Plätzen auf dem Aurelis-Gelände in der Mombacher Straße die Kapazitäten weiter erhöht.

  • Beleuchtung
  1. Coface Arena - Bretzenheim -Busse - K3 Gelände
    Die Fußwegeverbindung zwischen Stadion und ÖPNV-Haltestelle Saarstraße bzw. zwischen Saarstraße und Haltesstele Koblenzer Straße (K3) ist DIN-gerecht beleuchtet. Wirtschaftswege und die s.g. Überlauftrasse zwischen Stadion und Bretzenheim, die vereinzelt von Fußballfans genutzt werden, sind nicht beleuchtet, da zum einen Wirtschaftswege im Stadtgebiet nicht beleuchtet werden und dies im speziellen Fall auch nicht benutzt werden sollen. Alle offiziellen Wege zum Stadion werden öffentlich beleuchtet.
  1. Zwischen Frauenlobstraße & Zollhafen
    Alle Straßen im Ortsteil Neustadt werden durch die Stadtwerke Mainz Netze GmbH DIN-gerecht beleuchtet. Bei einem Verdacht auf unzureichend beleuchtete Straßen und Wege kann ein Hinweis unter Angabe des genauen Standortes folgende Stellen mitgeteilt werden:
    Stadtwerke Mainz Netze GmbH,Störungsnummer zur Straßenbeleuchtung: +49 6131 12 70 04
    oder
    Stadtplanungsamt Mainz, Email an: stadtplanungsamtstadt.mainzde
  1. Zentrale Meldestelle
    Defekte Leuchten können unter Angabe des genauen Standortes der Störungsstelle SWMN jeder Zeit mitgeteilt werden:
    Stadtwerke Mainz Netze GmbH
    Störungsnummer zur Straßenbeleuchtung: +49 6131 12 70 04

Kultur (S. 16)

Die Förderung von kulturellen Kleinveranstaltungen obliegt der städtischen Kulturverwaltung insoweit, als mit Projektmitteln aus dem städtischen Kulturetat Zuschüsse gewährt werden können. Entsprechende Förderanträge müssen zur Prüfung beim Amt für Kultur und Bibliotheken eingereicht werden.

Clubs, wie "Schon Schön", werden privatwirtschaftlich geführt und entziehen sich somit der städtischen Kulturförderung. Ob ein Betrieb dieser Art am jeweils vorgesehenen Standort zulässig ist, muss nach den einschlägigen bau- und umweltrechtlichen Vorschriften geprüft und genehmigt werden. Anreize zu schaffen, dass sich Clubs und ähnliche Einrichtungen ansiedeln, gehört nicht zum Aufgabengebiet der städtischen Kulturverwaltung.

Die temporäre Nutzung von Leerständen durch Kunst und Kultur wird vom Dezernat VI nach Kräften unterstützt. So hat sich nicht zuletzt durch die aktive Begleitung des Kulturdezernates die "Schnittstelle 5" gegründet, die in enger Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsdezernat nach Möglichkeiten sucht, leerstehende öffentliche und private Objekte in Mainz kulturell zwischennutzen können.

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