Bürgerforum "Mein Stadtteil. Meine Ideen." Mainz-Marienborn
Stellungnahmen der Dezernate zu den Vorschlägen aus den fünf Themengruppen
THEMENGRUPPE 1 Ortsentwicklung
Stellungnahme Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur- Beigeordnete Marianne Grosse
Sanierung Kirchplatz/Treppenaufgang
Der Kirchplatz sowie der betreffende Treppenaufgang liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Dezernats für Bauen, Denkmalpflege und Kultur (s. Dez. V)
Gestaltung Platz vor der Ortsverwaltung Marienborn
In der Stadt Mainz existiert eine große Anzahl öffentlicher Bereiche (Plätze, besondere Straßenräume, Grünanlangen etc.), die aus stadtgestalterischen Gründen umgestaltet werden könnten. Dies gilt nicht nur für die Innenstadt sondern auch für die Mainzer Stadtteile.
Das Erscheinungsbild vor Ort genügt in diesen Fällen meist nicht höheren stadtgestalterischen Ansprüchen und ist oft das Ergebnis des "Zeitgeistes", der bei der Entstehung oder der früheren Umgestaltung dieser öffentlichen Flächen galt. Hinzu kommt, dass aufgrund der städtischen Haushaltslage nur wenige, gezielt ausgewählte öffentliche Bereiche umgestaltet werden können.
Beides gilt sicherlich auch für die Umgestaltung des Platzes vor der Ortsverwaltung in Mainz-Marienborn – ein Thema das seit vielen Jahren immer wieder aufgegriffen wurde.
Bei derartigen Fällen ist es zwischenzeitlich gängige Praxis, dass Planungen erst dann begonnen werden, wenn realistische Aussichten bestehen, dass die Planung letztlich auch realisiert werden kann. Dies vor allem, um die begrenzten Planungsressourcen der Verwaltung sinnvoll und effektiv einzusetzen.
Für den Platzbereich vor der Ortsverwaltung Mainz-Marienborn bedeutet dies:
Sollte im Zuge der zukünftigen städtischen Haushaltsberatungen sich die Umgestaltung dieses Platzbereiches abzeichnen, werden die entsprechenden Planungsschritte eingeleitet. Ausreichend Zeit für eine qualifizierte Planung für den Platz vor der Ortsverwaltung in Mainz-Marienborn besteht dann immer noch.
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder
Ruhebänke im Ort und an den Feldwegen
- Kirchplatz
- Brunnenplatz (mit Handpumpe)
- Ortsverwaltung
Die Aufstellung von Bänken auf öffentlichen Plätzen und an Feldwegen kann nur dann erfolgen, wenn notwendige Andienungstrassen, Rettungswege etc. dadurch nicht verstellt werden und darüber hinaus die Finanzierung sichergestellt ist. Das Grün- und Umweltamt ist gerne bereit, konkrete potentielle Standorte zu prüfen und im Falle der Realisierung auch praktische Unterstützung zu leisten. Zusätzliche Gelder für Bänke stehen dem Fachamt im laufenden Doppelhaushalt jedoch nicht zur Verfügung.
Stellungnahme Dezernat III - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Liegenschaften, Ordnungswesen - Beigeordneter Christopher Sitte
Beschilderung der Gewerbebetriebe
Die Beschilderung der Gewerbebetriebe ist im Rahmen des städtischen Werbe- und Konzessionsvertrages vom 31.02.2011 mit der Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) möglich.
Bereitstellen einer Räumlichkeit in zentraler Lage/Kaffeebetrieb mit Backwaren (z.B. mit Hilfe des Vereinsrings)
Die Kulturhalle Marienborn bietet bereits einen Raum für das öffentliche Gemeindeleben im Stadtteil Marienborn. Die Halle wird vom TuS Marienborn e. V. betrieben und steht für Bürgerversammlungen, Festlichkeiten des Stadtteils, Vereinsversammlungen und private Feierlichkeiten zur Verfügung. Auch wenn die Kulturhalle nicht zentral liegt, so beträgt der Fußweg bis zum Ortskern (Ortsverwaltung) nur rund 350 Meter.
Da der Betrieb des Cafés in einer Räumlichkeit stattfinden soll und nicht auf einer (öffentlichen) Außenfläche, handelt es sich hierbei nicht um eine Angelegenheit der Sondernutzung, die beim Fachamt angesiedelt ist.
Des Weiteren wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Vorhaben um die Betriebsart eines "Cafés" handelt, welches im weiteren Sinne auch als sog. erlaubnisfreie Gaststätte einzuordnen wäre, sofern dort keine alkoholischen Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Sollte letzteres zum Tragen kommen, müsste auf jeden Fall eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz beantragt werden.
Unabhängig davon wäre auf jeden Fall zunächst vom Bauamt zu prüfen, ob für das Vorhaben ein Bauschein erforderlich ist und wenn ja, ob dieser für die noch nicht konkret feststehende Räumlichkeit erteilt werden kann. Bei diesem Verfahren wird von dort auch geprüft, ob evtl. die Einrichtung von Gästetoiletten erforderlich ist. Bei einem Verkauf von Kaffee und Backwaren wäre auf jeden Fall die Einrichtung einer Personaltoilette für das Verkaufspersonal erforderlich.
Sofern alle vorgenannten Punkte abgearbeitet sind und dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt werden kann, stehen die Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachung des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes - insbesondere bei der Einrichtung des Cafés im Hinblick auf die Beachtung und Umsetzung von lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorgaben - gerne beratend zur Verfügung.
Stellungnahme Dezernat I – Oberbürgermeister Michael Ebling
Jahresbudget für Ortsbeirat (Orientierung an Einwohnerzahl)/ Umsetzung bzw. Realisierung der Ortsbeiratsbeschlüsse
Nach den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung hat der Ortsbeirat die Belange des Ortsbezirks in der Gemeinde zu wahren und die Gemeindeorgane (Oberbürgermeister und Stadtrat) durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Dementsprechend haben auch die Beschlüsse des Ortsbeirates anregenden und beratenden Charakter. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung seiner Beschlüsse besteht nicht. Die Beschlüsse der Ortsbeiräte werden den zuständigen Stellen in der Verwaltung zugeleitet und dort auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Die Ortsbeiräte werden sodann durch Sachstandsberichte über den Stand der Umsetzung bzw. über die Gründe, die gegen eine Umsetzung sprechen, informiert. Der Ortsbeirat Marienborn hat in diesem Jahr insgesamt neun Anträge gestellt, die sich zurzeit in Bearbeitung befinden.
Jede Ortsverwaltung erhält für ihren Ortsbezirk ein jährliches Budget an Stadtteil- und Repräsentationsmitteln. Über die Verwendung der Mittel muss ein Beschluss des Ortsbeirates gefasst werden. Hierbei gilt die Maßgabe, dass die Mittel in gemeinnütziger Art und Weise für den Ortsbezirk eingebracht werden. Für die Stadtteil- und Repräsentationsmittel aller 15 Ortsbezirke ist ein jährliches Gesamtbudget in Höhe von 24.150,00 € im Haushaltsplan vorgesehen. An Repräsentationsmitteln erhalten alle Ortsbezirke mit weniger als 10.000 Einwohnern (derzeit 5 Ortsbezirke) jährlich einen Betrag in Höhe von 110,60 €; Ortsbezirke mit mehr als 10.000 Einwohnern (derzeit 10 Ortsbezirke) einen Betrag in Höhe von 167,70 €. Zusammengefasst ergibt sich somit ein jährlicher Betrag in Höhe von 2.230,- € an Repräsentationsmitteln. Aus dem verbleibenden Ansatz für die Stadtteilmittel erhält jeder Ortsbezirk einen Sockelbetrag in Höhe von jährlich 482,30 € und einen anteiligen Pro-Kopf-Betrag nach der Einwohnerzahl. Dem Ortsbeirat Marienborn standen im Jahr 2017 Stadtteilmittel in Höhe von 786,62 € und Repräsentationsmittel in Höhe von 110,60 € zur Verfügung.
Änderungen dieser Verfahrensweise bedürfen neben einer politischen Beschlussfassung auch der Zustimmung der Aufsichtsbehörde "Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD" in Trier.
THEMENGRUPPE 2 Verkehr
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder
Wiederherstellung des Zebrastreifens Pfarrer-Dorn-Straße/Ecke Wiesenstraße
Die einschlägige Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") setzt hierfür Mindestverkehrsstärken sowohl im KFZ- als auch im Fußgängerverkehr voraus. Sofern diese -wie im vorliegenden Fall- nicht gegeben sind, werden bauliche Alternativen empfohlen. Diese sind mit den Inselköpfen gegeben. Hierdurch kann die Pfarrer-Dorn-Straße in zwei Etappen überquert werden. Die Reaktivierung des Zebrastreifens hätte zur Folge, dass dann in einem Zug gequert werden muss. Angesichts der großen Fahrbahnbreite entsteht hier ein spürbarer Zeitbedarf. Gerade Grundschulkinder können aber nur schwer einschätzen, mit welcher Geschwindigkeit sich KFZ nähern und insbesondere, ob der KFZ-Verkehr aus beiden Richtungen den Vorrang gewährt.
Die Verwaltung wird prüfen, ob die Situation mit geeigneten Maßnahmen anderweitig verbessert werden kann (z.B. Überprüfung der gegenseitigen Sichtbeziehungen, Beleuchtung etc.).
Die Restfahrbahnbreite zwischen Inselköpfen und Fahrbahn beträgt jeweils 3,25 m und ist somit für StVZO-zugelassene Fahrzeuge ausreichend.
Entfernung des Radwegs entgegen der Einbahnstraße "Im Borner Grund" zwischen "Haidenkeller" und "Kardinal-v.-Galen-Straße"
Die Öffnung der Einbahnstraße für Radverkehr in Gegenrichtung wurde im Hinblick auf die erforderlichen Breiten geprüft. Die Verkehrsregelung geht mit den einschlägigen Richtlinien konform.
Die Verkehrsverwaltung beabsichtigt, mit der Verkehrsführung weitere Erfahrung zu sammeln und wird die Eignung der Regelung und ggf. dauerhafte Beibehaltung in der Verkehrskommission diskutieren.
Geeignete optische und physische Kenntlichmachung des Fußwegs im Neubaugebiet zwischen "Karin-Eckert-Straße" und "Pfarrer-Bergmann-Straße"
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich das Anliegen auf die Querung des Fußwegs über die kreuzenden Erschließungsstraßen/Wohnwege bezieht. Hier ist anzumerken, dass diese im Endausbauzustand als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen sind. Eine optische und bauliche Kenntlichmachung ist in solchen Straßen nicht vorgesehen und wegen der gebotenen Aufmerksamkeit der motorisierten Fahrzeuge auch nicht angemessen.
Geschwindigkeitskontrolle (30 km/h) in der "Franz-Anton-Hermann-Straße in den Zeiten 7 bis 9 Uhr und 15 bis 16.30 Uhr an Werktagen
Auf Grund der erarbeiteten Ergebnisse des Bürgerforums Mainz-Marienborn vom 21.10.2017, hat das Verkehrsüberwachungsamt der Stadt Mainz in der Franz-Anton-Hermann-Straße zwei Geschwindigkeitsmessstellen eingerichtet.
Es wurden an diesen Messstellen bisher zwei Geschwindigkeitsmessungen mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Bei 175 gemessenen Fahrzeugen wurde bei 5 Fahrzeugen eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, die nach den gesetzlichen Vorgaben weiterverfolgt wurden. Dies ergibt eine durchschnittliche Überschreitungsquote von 2,85%. Die durchschnittliche Geschwindigkeitsüberschreitung im gesamten Stadtgebiet liegt derzeit bei 3,12%. Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung lag hier bei 15 Km/h.
Das Verkehrsüberwachungsamt wird auch weiterhin in der Franz-Anton-Hermann-Straße in unregelmäßigen Abständen zu verschiedenen Uhrzeiten Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder
Berliner Kissen auf die Straße "Am Knechelsberg" zwischen "Alter Weg" und "In den Neun Morgen"
Aufgeschraubte Elemente werden seitens der Verkehrsverwaltung sehr zurückhaltend beurteilt, da sie einerseits eine grundsätzliche Sturzgefahr für Zweiradfahrer darstellen, andererseits nur punktuell eine Geschwindigkeitsdämpfung bewirken. Die anliegende Bewohnerschaft beklagt an solchen Stellen vielfach Lärmbelästigungen durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge. Die Verwaltung schlägt vor, mittels des mobilen Geschwindigkeitsanzeigegeräts zu ermitteln, ob ein unangemessen hohes Fahrtempo vorliegt.
Durchfahrtsverbotsschild am Platz bei Reginas Lädchen /Im Borner Grund Hausecke Architekturbüro
Dieses Thema wird zur Prüfung und Entscheidung an die städtische Verkehrskommission übergeben.
Barrierefreie Bürgersteige => bei Baumaßnahmen umzusetzen
Die Absenkung von Bordsteinkanten an einmündenden Straßen wird bei Umbaumaßnahmen in der Regel mit umgesetzt. Darüber hinaus steht der Verkehrsverwaltung ein jährlich wiederkehrender Betrag für diesbezügliche Maßnahmen zur Verfügung.
Radweg nach Klein-Winternheim an K 51 an der Autobahnseite
Aufgrund der Finanzierungsproblematik hat die Verwaltung in der Vergangenheit nach alternativen Lösungsmöglichkeiten gesucht. Ein vor einiger Zeit eingeleitetes Forschungsvorhaben eröffnet ggf. neue Perspektiven, die Radverkehrsverbindung zwischen Marienborn und Klein-Winternheim mittels Schutzstreifen und nicht wie zuvor angedacht mittels Radweg im Bereich der K 51/K 12 "Altkönigstraße" zu realisieren. Derzeit dürfen auf Außerortsstraßen noch keine Schutzstreifen angelegt werden. Sofern ein positives Forschungsergebnis vorliegt, wird die Verwaltung eine Umsetzung vorantreiben.
Parallel prüft die Verwaltung, ob sich im Rahmen des Diesel-Fonds und dem daraus resultierenden "Masterplan Green City" neue Möglichkeiten zur Finanzierung eines Geh-/Radweges ergeben können.
Aktiver Lärmschutz an BAB A 60 und A 63
Schon in der Vergangenheit wurde (in mehreren Schriftwechseln seit 2012) der Bedarf nach verbessertem Lärmschutz an der BAB 60 und der BAB 63 an den Landesbetrieb Mobilität herangetragen.
Zur A 63:
Nach Mitteilung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) vom 20.12.2012 ist "Lärmvorsorge im Zusammenhang mit dem Neubau und der so genannten "wesentlichen Änderung" von Straßen zu betreiben. Rechtsgrundlage für die Lärmvorsorge sind die §§ 41 - 43 des am 01.04.1974 in Kraft getretenen Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).
In der Vergangenheit konnte im Zusammenhang mit dem vierspurigen Ausbau der A 63 im Rahmen der sogenannten Übergangsregelung (Lärmvorsorgemaßnahmen für alle Fälle mit Planfeststellung vor und Verkehrsfreigabe nach dem Inkrafttreten des BImSchG am 01.04.1974) im Bereich der Straßenzüge "Altkönigstraße" und "Am Haidenkeller" in Mainz-Marienborn als freiwillige Leistung eine Lärmschutzwand errichtet werden. Darüber hinaus wurden an einer Vielzahl von Wohngebäuden im fraglichen Bereich ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. ... Anzumerken ist, dass der vorhandene Lärmschutz (Lärmschutzwand und ergänzende Passive Maßnahmen) auch unter Berücksichtigung des aktuellen Verkehrsaufkommens (im Bestand, Anmerkung der Verwaltung) weiterhin ausreichend dimensioniert ist."
Zur A 60:
Nach Mitteilung durch den Landesbetrieb Mobilität wird "im Zuge der BAB 60 zwischen Autobahndreieck (AD) Mainz und Autobahnkreuz (AK) Mainz Süd seitens des Landesbetriebes Mobilität der sechstreifige Ausbau geplant. Im Rahmen der Planung ist auch der nach der 16. BImSchV erforderliche Lärmschutz (Lärmvorsorge) vorzusehen. Im fraglichen Streckenabschnitt zwischen Anschlussstelle (AS) Mainz-Finthen und AK Mainz sieht der Planfeststellungsentwurf u.a. im Bereich Mainz-Marienborn umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen vor. Alle den Ausbau der A 60 regelnde Belange werden im zur Erlangung des Baurechts durchzuführenden Planfeststellungsverfahren festgelegt. Das bedeutet, dass hier auch Art und Umfang der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen (aktiver und/oder passiver Lärmschutz) abschließend geregelt werden. Eine verbindliche Aussage über durchzuführende Lärmschutzvorkehrungen kann daher erst nach Vorlage des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses getroffen werden."
Aus Sicht der Verwaltung müssen bei einem Ausbau Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden, die die Lärmsituation in Marienborn gegenüber dem heutigen Stand deutlich verbessern. Im Planfeststellungsverfahren für einen Ausbau ist der erforderliche Lärmschutz zu ermitteln und festzulegen. Die Verwaltung wird sich für einen möglichst weitreichenden Lärmschutz einsetzen, der sowohl im Bereich der A 60 sowie im Bereich der A 63 zu einer Verbesserung der Lärmsituation führt. Im Planfeststellungsverfahren sind auch alle Betroffenen dazu berechtigt Anregungen und Einwendungen vorzubringen und Ihre Belange zu vertreten. Inzwischen liegt beim LBM für den Abschnitt zwischen AK Mainz-Süd und der AS Mainz-Finthen ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) genehmigter RE Entwurf vor. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 wird die Maßnahme in den "vordringlichen Bedarf" eingeordnet. Es ist vorgesehen, den 4,4 km langen Abschnitt auf sechs Fahrstreifen mit Standstreifen auszubauen. Fünf Varianten wurden im Vorfeld untersucht. Der Zeitpunkt für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ist ab 2018 vorgesehen.
Sofort Tempolimit 80 km/h von 20 bis 6 Uhr
Das Umwelt- und Verkehrsdezernat hatte bereits in der Vergangenheit (in mehreren Schriftwechseln seit 2012) beim LBM die Temporeduzierung nicht nur aus Lärmschutzgründen gefordert. Leider wurde dies seitens des LBM mehrfach abgelehnt. Auch eine von der Bürgerinitiative „Lebenswertes Marienborn“ geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung wurde mit der gleichen Argumentation 2015 vom LBM zurückgewiesen. Als damalige Hauptgründe wurden genannt: Nicht ausreichende Reduzierung des Lärmpegels, kein Unfallschwerpunkt, Widerspruch zu der von Bundesautobahnen zu erbringenden Verkehrsfunktion.
Dennoch hat die Verwaltung einen weiteren Prüfauftrag an den LBM gestellt, auch weitere Aspekte (z.B. Luftreinhaltung und Verkehrsfluss bzw. die derzeitige Baustellensituation) mit in die Betrachtung einfließen zu lassen. Eine Antwort des LBM steht aktuell noch aus.
Die Verwaltung wird weiterhin das Vorgehen des zuständigen Autobahnamtes und des LBM kritisch begleiten.
Einhausung bei Neu-/Ausbau
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird seitens der Verwaltung eine Variantenuntersuchung eingefordert, die auch eine Variante mit einer Einhausung betrachten soll.
Berücksichtigung bei jetzigem Ersatzbrückenbauwerk
Die bereits genannte planerische Überarbeitung des Autobahnkreuzes (genehmigter RE-Entwurf) hat auch Auswirkungen auf die Geometrie bei der Erneuerung des Kreuzungsbauwerkes. Die Fertigstellung der Planungen für die Erneuerung steht in Abhängigkeit der Genehmigung durch das BMVI. Aufgrund des baulichen Zustandes ist eine vorgezogene Erneuerung ("Ersatzbauwerk") notwendig.
THEMENGRUPPE 3 Infrastruktur/ÖPNV
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder
Reinigung siehe Karte/Reinigung allgemein
Der Entsorgungsbetrieb hat die verschiedenen genannten Straßen hinsichtlich der Reinigungsverpflichtung überprüft und dabei festgestellt, dass alle folgenden Straßen im Teil B des Straßenverzeichnisses aufgelistet sind.
- Altkönigstraße
- Reulchen
- Rolf-Balsam-Straße
- Am Alten Weg
- Wiesenstraße
- Pfarrer-Dorn-Straße
- Ruhestraße I
- Im Borner Grund
- Am Haidenkeller
- An der Kirschhecke
Durch die Aufnahme der o.g. Straßen im Straßenverzeichnis Teil B wurde die Pflicht zu Durchführung der Straßenreinigung von der Stadt Mainz an die Grundstückseigentümer übertragen, deren Grundstücke an den jeweiligen öffentlichen Verkehrsraum angrenzen. Der Umfang der Reinigungspflicht erstreckt sich dabei über die gesamte Länge des Anliegergrundstückes mit allen Straßenfronten bis zur Mitte der Fahrbahn und ist einmal wöchentlich durchzuführen.
Müll-Hundekot Behälter
Die Hundekot-Thematik wurde schon mehrfach in den zuständigen Gremien der Stadtverwaltung intensiv diskutiert. Eine stadtweite Ausstattung von Hundekotstationen mit Tütenspendern scheitert aktuell und für das Jahr 2018 an den über den Stadthaushalt zu finanzierenden Anschaffungskosten sowie den Kosten für regelmäßige Wartung und Bestückung. Da die Rechtslage zur Beseitigung des Hundekots eindeutig ist, kann die Verwaltung vielmehr nur an die Vernunft und Einsicht der Hundehalter/-innen appellieren.
Hinsichtlich der allgemein bestehenden Problematik innerhalb des Stadtgebietes und zur Unterstützung der Hundebesitzer hat der Entsorgungsbetrieb im Dezember 2012 erstmals kostenlos 1.500 mobile Hundekot-Tütenspender zur Verfügung gestellt. Diese Hundekot-Tütenspender wurden in den folgenden Jahren weiter an die Ortsverwaltungen der einzelnen Stadtteile verteilt und können dort von den Hundebesitzern kostenlos (solange vorrätig) empfangen werden. Eine weitere Möglichkeit zur Abholung der Hundekot-Tütenspender des Entsorgungsbetriebes bietet das Umweltinformationszentrum in der Mainzer Innenstadt, Dominikanerstraße 2. Der Vorteil der mobilen Hundekot-Tütenspender besteht darin, dass diese an der Hundeleine befestigt werden können und somit immer und überall für den Einsatz präsent sind.
Appell-Schilder
Die Aufstellung von Hinweisschildern bzw. "Appell-Schilder" für Hundebesitzer mit der entsprechenden Aufforderung Hundekot zu beseitigen, ist von der Ortsverwaltung Marienborn zu beantragen und durch die Straßenverkehrsbehörde/Ordnungsamt hinsichtlich der Sondernutzung für den öffentlichen Verkehrsraum zu genehmigen.
Mögliche öffentliche Parkplätze
Bei dem in der Karte markierten Bereich "Am Kirchenpfad" handelt es sich um einen Teil der Friedhofserweiterungsfläche des Friedhofs Marienborn. Wie in der Neufassung der Friedhofskonzeption des Wirtschaftsbetriebes vom 26.10.2017 dargestellt, kann ein mittelfristiger Erweiterungsbedarf des Friedhofes nicht ausgeschlossen werden.
Der Wirtschaftsbetrieb sieht derzeit daher keine Möglichkeit, auf diesen Flächen eine andere Nutzung, bspw. Parkfläche, zuzulassen.
Park and Ride am Bahnhof auf dem Freigelände der Achardstraße
Grundsätzlich strebt die Verwaltung eine P+R-Anlage im Bereich des Baugebiets Ma 30 an, da hier die Wege von der Einfallstraße L 426 minimal sind. Auch der Bereich "Spargelacker" nördlich der L 426 steht hier zur Debatte. Allerdings konnte mit den durchweg privaten Eigentümern geeigneter Flächen noch keine Annäherung erzielt werden.
Eine P+R-Anlage in der Achardstraße wäre mit längeren Anfahrtswegen verbunden. Außerdem stehen in diesem Bereich Flächen im städtischen Eigentum nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung und sie dienen vorrangig der verkehrlichen Erschließung des Bahnhofs und der dahinter liegenden Gewerbebetriebe. Für die Ausweisung von P+R-Stellplätzen müssten insofern weitere Flächen gefunden werden. Dies gestaltet sich schwierig, weil es sich entweder um landschaftspflegerische Ausgleichsflächen oder Bahngelände handelt. Dennoch wird die Verwaltung den Gedanken aufgreifen und prüfen, ob zumindest ein begrenztes Potenzial an P+R-Plätzen dort geschaffen werden könnte.
Schutzzaun am Fußweg in Verlängerung der Karin-Eckert-Straße wiederherstellen
Vermutlich ist der durch Vandalismus beschädigte Schutzzaun der Ausgleichsfläche zum Baugebiet 'Ma 15' gemeint (Gemarkung Marienborn, Flur 2, Flurstück Nr. 256). Die Wiederherstellung ist für Frühjahr 2018 nach Abschluss der noch laufenden Arbeiten durch die Mainzelbahn geplant. Die Wiederherstellung der Wiesenflächen ist bereits Ende Oktober erfolgt.
Straßenbahnhaltestelle "Im Borner Grund" aufhübschen
Bürgersteig verlängern bis zum Straßenbahngelände
Die Wegerschließung der Straßenbahnhaltestelle verläuft auf einer Fläche, die in einen landwirtschaftlichen Weg mündet. Eine bauliche Trennung des Fußgängerverkehrs vom landwirtschaftlichen Verkehr bzw. der Erschließung der wenigen Wohnhäuser wird wegen des geringen Verkehrsaufkommens als nicht zwingend notwendig erachtet. Sie könnte für den landwirtschaftlichen Verkehr sogar kontraproduktiv sein (Fahrbahnbreiten).
Die Verwaltung wird prüfen, ob der Bereich in seiner Funktion Mischverkehrsfläche ggf. mit Beschilderung gekennzeichnet werden sollte (z.B. als Verkehrsberuhigter Bereich).
Kurzzeitparkplätze auf dem gegenüberliegenden Gelände
Die Verwaltung kann hier keinen Bedarf nachvollziehen. Außerdem sollte kein vermeidbarer Verkehr in diesen Bereich hineingezogen werden. Von daher möchte die Verwaltung diesem Anliegen nicht nähertreten.
Überdachung des Kartenautomaten
Dies ist in Mainz nicht üblich.
Stand für Mietfahrräder und Fahrradständer für Radfahrer, die mit der Straßenbahn weiterfahren
Beide Anregungen werden geprüft. Die Einrichtung von Fahrradständern für Umsteigende in die Straßenbahn kann von der Verwaltung selbst veranlasst werden. Ob eine Fahrradvermietstation eingerichtet werden kann, wird die zuständige Stelle bei der Mainzer Mobilität prüfen.
Häufigere Leerung der Mülleimer an den Haltestellen
Die Mülleimer an den Haltestellen der MVG dienen vorrangig für Fahrgäste, um Abfälle, die sich aus dem ÖPNV-Betrieb ergeben, ordnungsgemäß entsorgen zu können (z.B. Fahrscheine). Hierfür sind die Mülleimer und der Leerungsturnus ausreichend dimensioniert. Leider ist zu beobachten, dass diese Mülleimer auch zweckentfremdet werden und teilweise auch Haushaltsmüll oder sperrige Gegenstände entsorgt werden.
Busführung der Linie 70 über Haidenkeller, Altkönigstraße, An der Kirschhecke, Am Feldwingert, Im Borner Grund, Kardinal-v.-Galen-Straße, Pfarrer-Dorn-Straße
Grundsätzlich können im Hinblick auf die geänderte Busverkehrserschließung nach Inbetriebnahme der Straßenbahn modifizierte Linienwege geprüft werden. Dabei ist aber die Befahrbarkeit der Routen einerseits bzw. die Verschiebung der Erschließungswirkung andererseits zu beachten. Die vorgeschlagene Route würde mit ihren Haltestelleneinzugsbereichen vom Nachfrageschwerpunkt des Ortskerns abrücken. Insbesondere die Route Am Feldwingert bietet nahezu keine ÖPNV-Erschließung. Die Verwaltung wird das Thema dennoch grundsätzlich an die MVG zu Beurteilung herantragen.
THEMENGRUPPE 4 Naturschutz und Grünflächen
Stellungnahme Dezernat V - Umwelt, Grün, Energie und Verkehr - Beigeordnete Katrin Eder
Gemeinsames Gartenprojekt (Vorschlag katholischer Pfarrgarten)
Das Grün- und Umweltamt ist grundsätzlich bereit, gärtnerische Projekte in den Stadtteilen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen, soweit sie für die Öffentlichkeit erlebbar/zugänglich sind. Inwieweit der angesprochene Pfarrgarten dieses Kriterium erfüllt, müsste vor Ort besprochen und beurteilt werden.
Bäume entlang der Autobahn
Die in städtischem Besitz befindlichen Grundstücke entlang der Autobahn sind bereits dicht mit Gehölzen und Bäumen bepflanzt und bieten demzufolge auch bereits seit vielen Jahren einen wirksamen Schutz gegen Lärm und darüber hinaus auch eine optisch attraktive Abschirmung gegenüber der Autobahntrasse. Weitere Baumpflanzungen hält das Grün- und Umweltamt nicht für notwendig.
Workshops Insektenhotels, Vogelhäuschen für Kitas und Schulen
Das Grün- und Umweltamt Mainz begrüßt das Interesse des Bürgerforums an einer Unterstützung der heimischen Insekten- und Vogelwelt durch Nisthilfen, denn sowohl die Bestände der Insekten als auch die der Vögel sind mittlerweile bundesweit in einem kritischen Erhaltungszustand.
Aufgrund seines Engagements für die Arten hat das Grün- und Umweltamt in 2015 den Umweltpreis des Landes Rheinland-Pfalz gewonnen.
Von diesem Preisgeld werden Nisthilfen angeschafft, von denen dem Bürgerforum bei konkretem Bedarf gerne einige kostenlos zur Verfügung gestellt werden können.
Zusätzlich sind wir mit der Gebäudewirtschaft Mainz in Kontakt, um öffentliche Gebäude mit Nisthilfen auszustatten. Da bis zur standardisierten Ausstattung der Gebäude durch die Verwaltung jedoch noch einige Zeit vergehen kann, empfehlen wir bis dahin die direkte Kontaktaufnahme interessierter Teilnehmender des Bürgerforums mit den Kitas und Schulen. Ggf. ergeben sich durch bereits bestehende persönliche Kontakte (bspw. zwischen Eltern und Lehrern) schnellere Umsetzungsmöglichkeiten.
Workshops zum Bau von Insektenhotels oder Nistkästen können durch das Grün- und Umweltamt leider nicht angeboten werden. Hier wird die Kontaktaufnahme zu den lokalen Naturschutzverbänden NABU, BUND und GNOR empfohlen.
Verpflichtung zur Pflege der städtischen Flächen in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Bauern
Das Grün- und Umweltamt ist für verschiedene Ausgleichsflächen auch im Bereich Marienborn zuständig. Die Vergabe der Pflege erfolgt je nach Möglichkeit an Firmen des Landschaftsbaus und an Landwirte. Bestimmte Tätigkeiten, wie Wässern oder Zaunreparaturen können von Landwirten zeitlich oder fachlich nicht ausgeführt werden. Wenn aber die Pflege eines Jahres sich zum Beispiel auf Wiesenmahd beschränkt, werden Landwirte in der Regel bevorzugt beauftragt.
Beschattung auf Spielplatz Neubaugebiet
Spielplätze werden grundsätzlich mit natürlichen Schattenspendern in Form von Solitärbäumen oder Gehölzstrukturen geplant. Gerade bei neu angelegten Spielplätzen benötigen die Pflanzen jedoch einige Zeit, um ihre volle Schattenwirkung in den Sommermonaten entfalten zu können. Das Grün- und Umweltamt begrüßt es aber außerordentlich, wenn private Anlieger oder Paten gerade in heißen Witterungsphasen die Wässerung der Jungbäume mit unterstützen, um deren Wachstum bestmöglich zu fördern.
Bäume am alten Weg 27 Notbrunnen (über Borner Grund)
Das Grün- und Umweltamt betreut im Nahbereich des Notbrunnens lediglich das Rahmengrün um den kleinen Parkplatz an der Straße Im Borner Grund. Die städtische Parzelle 158/15 mit dem Notbrunnen liegt ca. 45 m westlich davon und wird durch die Mainzer Stadtwerke unterhalten. Diese wurden informiert.