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"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Und: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden" (Art. 3 GG).
In vielen Bereichen sieht die Realität jedoch anders aus.
Diese wenigen Beispiele von vielen zeigen, dass sich ein genauer Blick auf die Rahmenbedingungen lohnt, die für Frauen und Männer bestehen. Information und Diskussion über die Gleichberechtigung der Geschlechter steht weiterhin auf der Tagesordnung.
Ein Instrument, um die unterschiedlichen Voraussetzungen zu analysieren und daraus Schlüsse für Veränderungen zu ziehen, ist das Gender-Mainstreaming-Prinzip (GM). Einführung und Umsetzung dieses Prinzips zielen auf die Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit. Gender Mainstreaming gibt den gesellschaftlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern auf, sich bei Entscheidungen mit die Fragen zu beantworten: "Wie sieht das Geschlechterverhältnis aus? Welche Auswirkungen einer Maßnahme sind auf Frauen und Männer zu erwarten? Soll daran etwas geändert werden?"
Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 23. Juni 1999 erkennt diese die "Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip" an. Mit Beschluss vom 14. November 2000 (pdf-Download) pfälzische Landesregierung verpflichtet, Gender Mainstreaming zu ihrem Handlungsprinzip zu machen.
Literatur zum Themenbereich, die Sie bei der Landeszentrale bestellen können, finden Sie unter "Publikationen", "Downloads"
Marianne Rohde
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