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Rechtsverordnung verkaufsoffene Sonntage

Die Rechtsverordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in den Verkaufsstellen der Stadt Andernach aus Anlass der „Auto- und Freizeitschau“ am 29.04.2018, „Andernach schmeckt“ am 01.07.2018 und des „Michelsmarktes“ am 30.09.2018, finden Sie...>>hier

Bebauungsplan Franken-/Ubierstraße

Die Öffentliche Bekanntmachung über die Aufhebung des Bebauungsplanes "Frankenstraße/Martinsbergstraße“ und die Neuaufstellung des Bebauungsplans "Frankenstraße/Ubierstraße“ der Stadt Andernach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB) find Sie...>>hier

Der Stadtrat der Stadt Andernach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.04.2017 die nachstehend im Wortlaut abgedruckte Satzung der Stadt Andernach über die Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplans „Frankenstraße/Ubierstraße“ beschlossen...>>mehr

 

Offenlage Bebauungsplan Industriegebiet VII

Die Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Bebauungsplans „Industriegebiet VII“ der Stadt Andernach gibt es mit einem Klick...>>hier

 

 

 

Aufhebung einer Rechtsverordnung

Die Rechtsverordnung vom 07.02.2018 über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in den Verkaufsstellen der Stadt Andernach aus Anlass des „Geysir Frühlings“ am 25.03.2018, der „Auto- und Freizeitschau“ am 29.04.2018, „Andernach schmeckt“ am 01.07.2018 und des „Michelsmarktes“ am 30.09.2018 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Andernach, 05.04.2018

gez. Achim Hütten
Oberbürgermeister

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2018

Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde vom 24.01.2018 hiermit bekannt gemacht wird...>>Haushaltssatzung 2018

Festsetzung Grundsteuer A und B

Die Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B im Gebiet der Stadt Andernach für das Kalenderjahr 2018 gibt's mit einem Klick...>>hier

Straßenreinigungsgebühren 2018

Die Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren im Gebiet der Stadt Andernach für das Kalenderjahr 2018gibt's mit einem Klick...>>hier

Landwirtschaftskammerbeitrag 2018

Die Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung des Landwirtschaftskammerbeitrages im Gebiet der Stadt Andernach für das Kalenderjahr 2018gibt's mit einem Klick...>>hier

Römer-Areal: Plan tritt in Kraft

Die Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans
„Römer-Areal an der Konrad-Adenauer-Allee“ der Stadt Andernach finden Sie mit einem Klick...>>hier

Anlagen:

Die neue Abwassersatzung

Die neue Abwassersatzung mit Festlegung der Gebühren gibt es mit einem Klick...>>hier

Daniel Roters ist stv. Werkleiter

Die Stelle des stellvertretenden Werkleiters des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Stadt Andernach wurde neu besetzt. Alle Infos gibt's...>>hier

Bodennutzungshaupterhebung

Die Bekanntmachung zur Bodennutzungshaupterhebung 2017 finden Sie mit einem Klick...>>hier

Gewerbegebiet an der B256/B9

Die Satzung über die Aufhebung des förmlich festgelegten Entwicklungsbereiches „Gewerbegebiet an der B 256/B9“ gibt es mit einem Klick...>>hier

Widerspruch gegen Auskunftserteilung aus dem Melderegister

Öffentliche Bekanntmachung über die Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilungen aus dem Melderegister:

Die Stadtverwaltung Andernach weist darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz Anträge auf Einrichtungen von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Meldedaten) für die nachfolgenden Bereiche im Melderegister gestellt werden können:

1.    Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften: Antrags­berechtigt sind Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder), die keiner oder nicht der­selben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören wie der Meldepflichtige.

2.    Für jede Melderegisterauskunft, wenn hierdurch den Betroffenen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder schutzwürdige Belange erwachsen kann.

3.    Für die Bekanntmachung von Alters- oder Ehejubiläen. Das Widerspruchsrecht kann innerhalb von zwei Monaten vor dem Jubiläum nicht mehr ausgeübt werden.

4.    Für die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage.

5.    Für die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen.

6.    Für die Weitergabe von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.

Weitere Informationen über die genannten Auskunftssperren erteilt das Bürgerbüro unter der Hotline (0 26 32) 9 22-3 31.

Andernach, 07. November 2016
Stadtverwaltung Andernach

Achim Hütten
Oberbürgermeister

 

 


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