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Regionales Landesförderprogramm

Regionales Landesförderprogramm

 
Regionales Landesförderprogramm der Investitions- und Struktur-Bank
 
Beschreibung des Förderprogramms
Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten in den Fördergebieten des Landesförderprogrammes sowie im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Gebiete, siehe Erläuterungen zum Förderprogramm
"Regionales Förderprogramm GA"). Gefördert werden gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (einschließlich Beherbergungsbetriebe). Unterstützt wird die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte, die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte sowie die Übernahme einer stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor. Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen voraus. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens und Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze bis zu 15% der förderfähigen Kosten betragen.

Bemessungsgrundlage der Förderung
Gefördert werden eigenbetrieblich gewerblich genutzte Investitionen (i.d.R. neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) sowie immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter (in bestimmten Fällen förderfähig) sowie für Ersatzbeschaffungsinvestitionen. Berücksichtigt werden Investitionen, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.

Umfang der Förderung
Die Förderhöchstsätze liegen zwischen 7,5% (minimaler Fördersatz für "mittelgroße Unternehmen": max. 250 Dauerarbeitsplätze und max. 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme, siehe "Weitere Informationen") und 15% (Maximaler Fördersatz für "kleine Unternehmen": max. 50 Dauerarbeitsplätze und max. 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder max. 10 Mio. EUR Bilanzsumme, siehe "Weitere Informationen") und erstrecken sich auf die förderfähigen Kosten. Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. EUR überschreitet, wird ein Fördersatz von 5% für den 10 Mio. EUR übersteigenden Betrag gewährt. Bei Investitionsvorhaben im Beherbergungsbereich können max. 3 Mio. EUR als förderfähige Investitionskosten anerkannt werden.

Konditionen
aktuelle Konditionen

Antragsverfahren
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn (= grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten. Antragsberechtigte Stelle zur Entgegennahme von Zuschussanträgen ist ausschließlich die ISB. Nach Antragstellung erfolgt eine Antragskomplettierung durch ergänzende Angaben von Seiten des Investors, sowie fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (
IHK, HWK) bzw. ergänzend der Agentur für Arbeit, sofern Arbeitsplätze für die Förderung maßgeblich sind.

Weitere Informationen (Richtlinientexte)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 15. März 2010

Übersicht der Landesfördergebiete:
Die Übersicht über das Landesfördergebiet entnehmen Sie bitte der kartographischen Übersicht.

Sofern Investitionsvorhaben in den GA-Fördergebieten vorgenommen werden, kommt eine Förderung nach dem Regionalen Förderprogramm GA in Betracht (Erläuterungen hierzu siehe
"Regionales Förderprogramm GA").

Hier finden Sie die kartographische Übersicht
zum Download (935 KB).

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 2009 vom 08.09.2009
>> Teil II-Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung
>> Positivliste zu Ziffer 2.1.1 Teil II-A des Koordinierungsrahmens

Ansprechpartner bei der ISB

Frau Sibylle Schwalie
Tel.: 06131/ 985-310
Fax: 06131/ 985-399
E-Mail:
sibylle.schwalie@isb.rlp.de

Herr Ralf Göppert
Tel.: 06131/ 985-328
Fax: 06131/ 985-399
E-Mail:
ralf.goeppert@isb.rlp.de

 


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