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Eine Ausbildung im Gastgewerbe! | ||||||||||||||||||||||||||||||
Eine Ausbildung im Gastgewerbe ist eine hervorragende Basis dafür, im Gastgewerbe erfolgreich Karriere zu machen. Ob als Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Hotelkaufmann/-frau, Systemgastronom oder als Fachkraft im Gastgewerbe: alle 6 Berufsbilder beinhalten ein hochwertiges Wissen und sind nachhaltig geeignet, sich auf der ganzen Welt zuhause zu fühlen. Unsere Berufsbilder sind international! Das duale Ausbildungssystem unserer Ausbildungsberufe hat sich bewährt und beinhaltet einen sehr hohen Stellenwert. Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Berufswelt zunächst in einem Ausbildungsfilm vor und lassen eine ganze Reihe von Jugendlichen zu Wort kommen. In den einzelnen Rubriken erläutern wir Ihnen die einzelnen Berufsbilder, deren Voraussetzungen und Anspruchsprofile. Es gilt nach wie vor: sehr gute Fachkräfte sind in unserer Branche gefragt! Wer will, hat bei uns in Rheinland-Pfalz an unseren Hotelfachschulen hervorragende Möglichkeiten, sich weiterzubilden und sich systematisch zu verbessern. Viele unserer heitigen Hotelinhaber bzw. Hoteldirektoren haben ihre Karriere beispielsweise mit einer Kochlehre begonnen. Es ist nach wie vor wesentlich, die Branche von Grund auf zu erleben und sich ein fundiertes Basiswissen anzueignen. Die Möglichkeiten unserer Branche sind vielfältig! Wichtig dabei: Einsatzbereitschaft und Fleis! Die Einstellung zum Beruf muss stimmen. Wer sich für eine Ausbildungsstelle in unserer Branche interessiert, sollte unbedingt vorab ein, besser zwei Praktika in einem unserer Betriebe absolvieren. Dies verschafft einen wichtigen praxisbezogenen Einblick in unsere Arbeitswelt. Wir freuen uns auf unsere Fachkräfte von morgen!
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Ausbildung und Karriere | ||||||||||||||||||||||||||||||
Wohl keine andere Branche in Deutschland ist so spannend und abwechslungsreich wie das Gastgewerbe. In rund 243.000 Betrieben - von der Kneipe an der Ecke über das Schnellrestaurant bis zum Gourmettempel, von der Frühstückspension über das Tagungshotel bis zum Luxusresort - bieten sich vielfältigste Möglichkeiten und Chancen für einen reizvollen Beruf, in dem der Mensch im Mittelpunkt steht. Das deutsche Gastgewerbe ist ein starkes Stück Wirtschaft mit überwiegend mittelständischer Prägung. Eine Million Beschäftigte bieten Tag für Tag optimalen Service und hochwertige Produkte für den Gast und erwirtschaften so einen Jahresumsatz von gut 55 Milliarden Euro. Über 107.000 junge Menschen erlernen aktuell einen der sechs Ausbildungsberufe im Gastgewerbe. Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Team- und Kommunikationsfähigkeit sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung. Aktuelle Zahlen zu Rheinland-Pfalz: jährlich werden rund 4.000 Köche, Restaurantfachfrauen/-männer sowie Hotelfachfrauen/-männer ausgebildet.
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Ausbildereignung | ||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ausbilder wird wieder geprüftDabei ist eines 2009 anders als in den vergangenen sechs Jahren: Der Ausbilder muss seine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten wieder – wie schon bis 2003 erforderlich – grundsätzlich in einer Prüfung nachweisen. Grundsätzlich bedeutet immer: Es gibt auch Ausnahmen. Wer seine entsprechende Qualifikation anders nachweist, kann durch die IHK von der Prüfung befreit werden. Und wer in den vergangenen Jahren erfolgreich und ohne eine Beanstandung ausgebildet hat, die zur Aufforderung der Mängelbeseitigung führte, muss auch weiterhin kein AEVO-Zeugnis vorlegen. Die neue Ausbildereignungsverordnung (AEVO) sieht ein wenig anders aus als die alte. Die Eignung wird jetzt modern nach der „Kompetenz“ des Ausbilders beurteilt, die unterschiedlichen Ausbildungsabschnitte zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Die Kompetenzen werden in vier „Handlungsfeldern“ definiert. Ein Ausbilder muss etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Struktur der Berufsbildung kennen, einen betrieblichen Ausbildungsplan und Lernaufgaben entwickeln können, verschiedene Ausbildungsmethoden einsetzen und über Prüfungsvorbereitung Bescheid wissen. Wer aber seine AEVO-Prüfung nach altem Recht abgelegt hat, dessen Ausbildungsberechtigung bleibt gültig. Für die Anmeldung zur Prüfung ist es übrigens nicht Voraussetzung, vorher einen der angebotenen Lehrgänge zu besuchen, man kann sich die Kompetenzen auch im Selbststudium aneignen. Informationen zu Lehrgängen und Prüfungen gibt es über die Industrie- und Handelskammer vor Ort oder über den DEHOGA. Noch ein Wort zu den Motiven des Bildungsministeriums, die Ausbildereignungsverordnung wieder in Kraft zu setzen: Angesichts von mehreren Tausend Jugendlichen, die regelmäßig nach der Schule ohne Lehrstelle dastanden, mussten in den vergangenen Jahren insbesondere kleinere Unternehmen für die Ausbildung gewonnen werden. Dies hat man auch über den Verzicht auf die Hürde der AEVO-Prüfung realisiert. Heute gehen die Schulabgängerzahlen zurück und die Qualität der Ausbildung rückt wieder viel stärker in den Blickpunkt. Ein größeres Know-how der Ausbilder soll zur Qualitätsverbesserung führen. | ||||||||||||||||||||||||||||||