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Müll gehört in den Papierkorb - sonst droht ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Koblenz
Für das Stadtgebiet wurde die Gefahrenabwehverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Koblenz erlassen.
Um nicht mit der Gefahrenabwehrverordnung in Konflikt zu geraten, sollte man unter anderem seinen Müll ganz einfach zum nächsten Mülleimer bringen und nicht sofort an Ort und Stelle "entsorgen", den Hund innerhalb bebauter Ortslagen bzw. in Anlagen anleinen und außerhalb bebauter Ortslagen beim Nähern von Personen anleinen, zur "Erleichterung" Toiletten aufsuchen, nicht in öffentlichen Anlagen zelten oder campen etc.
... ansonsten könnte es teuer werden ...
Bei einer "geringfügigen Ordnungswidrigkeit" kann ein Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro erhoben werden. Sollte es sich um einen gravierenden Gesetzesverstoß handeln, so können nach der Gefahrenabwehrverordnung bis zu 5.000 Euro Bußgeld festgesetzt werden.
Eine Verwarnung für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit bis zu einem Betrag von 35 Euro erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen:
- kein "schwerwiegender" Verstoß
- keine Sachbeschädigung entstanden
- keine gravierende Gefährdung Dritter
- Einsichtsfähigkeit des Betroffenen
- es darf sich nicht um einen wiederholten Verstoß handeln.
Zu beachten ist, dass die Höhe der oben angegebenen Beträge je nach Situation, Schwere der Ordnungswidrigkeit und Einsichtsfähigkeit des Betroffenen individuell festgelegt werden muss.