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"Sonstige" Ordnungswidrigkeiten
Unter sonstigen Ordnungswidrigkeiten versteht man alle Bußgeldtatbestände, die nicht dem ruhenden oder fließenden Verkehr zuzuordnen sind. Eine Vielzahl dieser sich meist aus Spezialgesetzen ergebenden Verstöße, obliegen ebenfalls der Ahndung durch unsere Bußgeldstelle.
Besonders bedeutsam in diesem Zusammenhang sind die nachfolgend aufgezählten Spezialgesetze und deren Bußgeldtatbestände.
- Müll gehört in den Papierkorb - sonst droht ein Verwarnungs- bzw. ein Bußgeld nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Koblenz
- Gaststättengesetz
- Lebensmittelrecht
- Immissionsschutzgesetz
- Personalienverweigerung
Die vorne genannten sonstigen Ordnungswidrigkeiten stellen keine abschließende Aufzählung dar. Es gibt eine Vielzahl von Spezialgesetzen, die bei Verstößen gegen ihren Regelungsinhalt Aussagen zur Ahndung der jeweiligen Ordnungswidrigkeit treffen.
Sollten Sie Fragen zu anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren bei der hiesigen Behörde haben, so können Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung setzen.