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Geschwindigkeitsüberwachung - fließender Verkehr
Die Stadtverwaltung ist seit September 1999 ermächtigt, die Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Verkehrs innerhalb des Stadtgebietes (innerorts) selbst durchzuführen. Die Aufgabe obliegt dem Ordnungsamt.
Wichtig:
Geschwindigkeitskontrollen in der städtischen Gemarkung außerhalb der Ortstafeln = außerorts werden vom Polizeipräsidium Koblenz abgewickelt.
Ziel der Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Erhöhung der Sicherheit für Autofahrer und Fußgänger und die Reduzierung der Unfallzahlen. Besondere Beachtung finden in diesem Zusammenhang Straßen in der Nähe von Kindergärten und Schulen sowie Strecken, auf denen sich aufgrund erhöhter Geschwindigkeiten in der Vergangenheit des öfteren Unfälle ereignet haben.
Fest eingerichtet sind zwei Messstellen im Verlauf der B 9, und zwar auf der Europabrücke sowie am Moselring. Darüber hinaus gibt es zwei Messfahrzeuge, mit denen Geschwindigkeitskontrollen an wechselnden Orten durchgeführt werden können.
Die Höhe der Verwarnungs- oder Bußgelder und die Dauer eines evtl. Fahrverbotes, die bei Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt werden, sind in der bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogverordnung nebst Anhang festgelegt. Die Bewertung der Verstöße erfolgt differenziert. So gelten zum Beispiel schärfere Bußgeldbestimmungen für das Fahren bei ungünstigen Wetterlagen (Nebel, Schnee, ...), mit Omnibussen (mit Insassen oder ohne) oder Gefahrguttransporten... .
Der vollständige Katalog kann unter www.kba.de eingesehen werden; einen Auszug finden Sie auch hier.
Der Schreck ist groß - Sie wurden geblitzt! - Was nun?
Bitte geraten Sie nicht in Panik, auch wenn Ihr Gefühl Ihnen sagt, dass möglicherweise eine höhere Geldbuße, Punkte oder gar ein Fahrverbot ins Haus stehen.
Die Erfahrung zeigt, dass die zum Zeitpunkt des "Blitzens" gefahrene Geschwindigkeit nur in den seltensten Fällen realistisch eingeschätzt wird. Leider können wir Ihnen in den ersten Tagen unmittelbar nach dem Sie "erwischt" wurden, noch keine konkreten Angaben machen. Gerne können Sie sich jedoch auch in diesem Stadium mit uns in Verbindung setzen, wenn Ihnen dies ein persönliches Anliegen sein sollte.
Das Auslesen und Auswerten der Daten dauert in der Regel 8-10 Tage. Danach ist jeder auf diesem Film festgehaltenen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Aktenzeichen zugeordnet und die Bearbeitung des "Falls" beginnt.
Hier erhalten Sie außerdem nähere Informationen zum Verfahren oder zu einem Fahrverbot.