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Bußgeldangelegenheiten


Lebensmittelrecht

In diesem Bereich geht es um die Einhaltung der hygienerechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften in Kantinen, Restaurants, Imbissbetrieben, Bäckereien, Metzgereien etc. sowie bei Veranstaltungen wie z. B. Konzerte, Volksfeste, Messen.
 
Insbesondere sind in diesem Zusammenhang folgende Aufgaben zu nennen:
  • Schutz der Verbraucher vor Gefahren für die menschliche Gesundheit
  • Schutz vor Täuschungen beim Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und auch Bedarfsgegenständen
  • Überwachung der hygienischen Anforderungen für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln einschließlich der Lagerung und Aufbewahrung
  • Überwachung der Betriebe auf die Einhaltung der betriebseigenen Kontrollen
  • Überprüfung des Allgemeinzustandes sowie der Sauberkeit der Betriebsstätten
  • Einhaltung der Anforderungen zur Gewährleistung für angemessene Personalhygiene etc.
Wer gegen die lebensmittelrechtlichen  / hygienerechtlichen Bestimmungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit die nach dem Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts (LFGB) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann.
 
Darüber hinaus stellen "gravierende Verstöße" nach § 59 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sogar Straftaten dar, die mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden können.

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