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Zulassungswesen
Umschreibung
Für den Fall der Verlegung ihres Wohnsitzes oder Sitzes in einen anderen Zulassungsbezirk besteht ab dem 01.01.2015 die Möglichkeit, entweder
- ein neues Kennzeichen bei der hiesigen Zulassungsbehörde zu beantragen oder
- zu erklären, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt wird. Die Weiterführung der bisherigen Kennzeichen mit Stempelplaketten vor dem 01.01.2015 schließt eine interbasierte Außerbetriebsetzung aus.
Allgemeiner Hinweis:
- Bei der Antragstellung für eine Firma ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder der Gewerbeanmeldung/-ummeldung erforderlich.
- Beauftragte Personen (u.a. auch Familienangehörige und Ehepartner) müssen zusätzlich zu den Unterlagen eine schriftliche Vollmacht und das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat vorweisen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Zahler der Kfz-Steuer und dem Halter des Fahrzeuges unterschrieben sein. Des Weiteren muss sich der Bevollmächtigte durch einen gültigen Personalausweis / Pass ausweisen können. Sollten Halter und Kontoinhaber abweichend sein, benötigen wir eine Ausweiskopie des Kontoinhabers zwecks Unterschriftenvergleich.
- Der Antrag ist durch den Halter oder einen schriftlich Bevollmächtigten zu stellen (bei Zulassung durch einen Dritten ist eine Vollmacht und ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Allgemeine Hinweise") erforderlich, sowie der Personalausweis beider (Vollmachtsgeber und -nehmer))
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnisnachweis (nur zu Nr. 1)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
- HU - Prüfbescheinigung
- Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (eVB-Nr. / ehemalige Deckungskarte) ¹
- Bisherige/s Kennzeichenschild/er (nur bei Nr. 1)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug (bei Firmen)
- Bei Nutzfahrzeugen ggf. Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung
- SEPA-Lastschriftmandat als Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Die Gebühren für eine Fahrzeugumschreibung betragen zwischen 19,90 EUR (wenn bereits KO-Kennzeichen dem Fahrzeug zugeteilt waren) und 30,20 EUR je nach Einzelfall, zzgl. evtl. Reservierungs- und Wunschkennzeichengebühren (2,60 EUR, 10,20 EUR) und Gebühren für neue ZB II (5,10 EUR bzw. 6,40 EUR) oder für sonstige Besonderheiten des Einzelfalls.
¹ siebenstelliger Zifferncode
¹ siebenstelliger Zifferncode