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Zulassungswesen
Zulassung
Bei der Zulassung von Fahrzeugen ist zwischen einer Neuzulassung und einer Wiederzulassung zu unterscheiden.
Allgemeine Hinweise:
- Bei der Antragstellung für eine Firma ist immer die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder der Gewerbeanmeldung/-ummeldung erforderlich.
- Beauftragte Personen (u. a. auch Familienangehörige und Ehepartner) müssen zusätzlich zu den Unterlagen eine schriftliche Vollmacht und das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat vorweisen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Zahler der Kfz-Steuer und dem Halter des Fahrzeuges unterschrieben sein. Des Weiteren muss sich der Bevollmächtigte durch einen gültigen Personalausweis / Pass ausweisen können. Sollten Halter und Kontoinhaber abweichend sein, benötigen wir zusätzlich eine Ausweiskopie des Kontoinhabers zwecks Unterschriftenvergleich.
- Bei Minderjährigen wird ein Einwilligungsnachweis der Sorgeberechtigten (mit Pass oder Personalausweis) benötigt.
- Fahrzeuge, deren Termin für die Haupt- und Abgasuntersuchung (oder SP bei SP-pflichtigen Nutzfahrzeugen) nicht nachgewiesen oder überschritten ist, können nicht zugelassen werden.
Neuzulassung:
Haben Sie einen Neuwagen erworben, so benötigen Sie für die Zulassung folgende Unterlagen:
- Antrag ist durch den Halter oder einen schriftlich Bevollmächtigten zu stellen (bei Zulassung durch einen Dritten, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Allgemeine Hinweise") erforderlich, sowie Personalausweis beider (Vollmachtgeber und -nehmer))
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- Versicherungsbestätigung (= eVB-Nummer) ¹
- SEPA-Lastschriftmandat als Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ²
Gebühren:
Neuzulassungen werden mit 27,60 EUR berechnet (zzgl. evtl. Reservierungs- und Wunschkennzeichengebühren, 2,60 EUR bzw. 10,20 EUR).
Wiederzulassung:
Möchten Sie ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder auf den bisherigen Halter zulassen, so sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antrag ist durch den Halter oder einen schriftlich Bevollmächtigten zu stellen (bei Zulassung durch einen Dritten, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Allgemeine Hinweise") erforderlich, sowie Personalausweis beider (Vollmachtgeber und -nehmer))
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- Fahrzeugschein bzw. Zulassunbescheinigung Teil I (ZB I), womit die Außerbetriebsetzung nachgewiesen wird
- Versicherungsbestätigung (= eVB-Nummer)¹
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Bei Nutzfahrzeugen ggfs. Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung
- SEPA-Lastschriftmandat als Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ²
Gebühren:
Eine Wiederzulassung auf den bisherigen Halter wird mit 12,50 EUR berechnet.
¹ siebenstelliger Zifferncode
² Die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist seit 01.05.2004 Pflicht. Weitere Informationen und die dazugehörigen Formulare erhalten Sie hier: