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Zulassungswesen


Umschreibung

Für den Fall der Verlegung ihres Wohnsitzes oder Sitzes in einen anderen Zulassungsbezirk besteht ab dem 01.01.2015 die Möglichkeit, entweder

  1. ein neues Kennzeichen bei der hiesigen Zulassungsbehörde zu beantragen oder
  2. zu erklären, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt wird. Die Weiterführung der bisherigen Kennzeichen mit Stempelplaketten vor dem 01.01.2015 schließt eine interbasierte Außerbetriebsetzung aus.
Im Falle eines zusätzlichen Halterwechsels, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

Allgemeiner Hinweis:
  • Bei der Antragstellung für eine Firma ist die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder der Gewerbeanmeldung/-ummeldung erforderlich.
  • Beauftragte Personen (u.a. auch Familienangehörige und Ehepartner) müssen zusätzlich zu den Unterlagen eine schriftliche Vollmacht und das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat vorweisen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Zahler der Kfz-Steuer und dem Halter des Fahrzeuges unterschrieben sein. Des Weiteren muss sich der Bevollmächtigte durch einen gültigen Personalausweis / Pass ausweisen können. Sollten Halter und Kontoinhaber abweichend sein, benötigen wir eine Ausweiskopie des Kontoinhabers zwecks Unterschriftenvergleich.
Für die Umschreibung des Fahrzeuges werden - je nach Fahrzeugart - folgende Unterlagen benötigt:
  • Der Antrag ist durch den Halter oder einen schriftlich Bevollmächtigten zu stellen (bei Zulassung durch einen Dritten ist eine Vollmacht und ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe "Allgemeine Hinweise") erforderlich, sowie der Personalausweis beider (Vollmachtsgeber und -nehmer))
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnisnachweis (nur zu Nr. 1)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
  • HU - Prüfbescheinigung
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (eVB-Nr. / ehemalige Deckungskarte) ¹
  • Bisherige/s Kennzeichenschild/er (nur bei Nr. 1)
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug (bei Firmen)
  • Bei Nutzfahrzeugen ggf. Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung
  • SEPA-Lastschriftmandat als Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Gebühren:
Die Gebühren für eine Fahrzeugumschreibung betragen zwischen 19,90 EUR (wenn bereits KO-Kennzeichen dem Fahrzeug zugeteilt waren) und 30,20 EUR je nach Einzelfall, zzgl. evtl. Reservierungs- und Wunschkennzeichengebühren (2,60 EUR, 10,20 EUR) und Gebühren für neue ZB II (5,10 EUR bzw. 6,40 EUR) oder für sonstige Besonderheiten des Einzelfalls.

¹ siebenstelliger Zifferncode

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