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Kammern und Verbände in Koblenz

Kammern sind öffentlich-rechtliche Interessenvertretungen von Berufsgruppen gegenüber anderen Interessengruppen und gegenüber dem Staat.

Sie sind nach dem Prinzip der Selbstverwaltung aufgebaut. Die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben führen sie nach ihrem eigenen Willen aus, und zwar durch Organe, die sie aus ihrer Mitte bestellen.

Bei vom Staat übertragenen Aufgaben, die der unmittelbaren Staatsverwaltung dienen, wirken sie als Unterinstanzen der staatlichen Verwaltung. Daher gilt in diesem Bereich das Weisungsrecht. Streitfälle zwischen Kammern und ihren Mitgliedern werden auf dem Verwaltungsweg entschieden.


  • Die Wirtschaftskammern, also die Handwerkskammer (HWK) und die Industrie- und Handelskammer (IHK), sind die gesetzlich geregelten Körperschaften der Unternehmen.


  • Die Kammern der freien Berufe üben darüber hinaus eine disziplinäre Aufsicht aus. Ihre Disziplinarmaßnahmen können bis Streichung aus der Mitgliederliste, also bis zum Berufsverbot führen.


  • Bei Verbänden, die nicht öffentlich-rechtlich, sondern privat organisiert sind, beruht die Mitgliedschaft auf Freiwilligkeit.
  • Kammern und Verbände in Koblenz

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