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Erzieher/-in

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Für die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, Ausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieher/-in (Vollzeitunterricht), liegt seit März 2017 eine AZAV-Zertifizierung vor. Interessierte Umschüler/-innen, die mit Bildungsgutscheinen über die ARGE gefördert werden, sind herzlich eingeladen, sich an unserer Schule zu bewerben

Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern und den Ganztagsschulen.

Für die Ausbildung gilt die Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform gegliederte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 02.02.2005.

 Zugangsvoraussetzungen

1. Möglichkeit:

Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt).

2. Möglichkeit:

Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit (= eine Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld).

 3. Möglichkeit:

Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind.

4. Möglichkeit:

Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein mindestens viermonatiges Praktikum in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.*

 *Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden.

 

Ausbildungsstruktur, Dauer und Abschluss

Die Ausbildung gliedert sich in einen schulischen Ausbildungsabschnitt von zwei Schuljahren in Vollzeit und eine anschließende fachpraktische Ausbildung in einer geeigneten Praxisstelle (Berufspraktikum) von einem Jahr. Während des Berufspraktikums wird eine Vergütung bezahlt.

In dem schulischen Ausbildungsabschnitt sind zwei Praktika zu absolvieren. Die Praktika dauern jeweils 6 Wochen. Die Auszubildenden können sich die Praxisstellen selbst auswählen. Dabei werden sie von den Lehrkräften beraten.

Zum Abschluss des schulischen Ausbildungsabschnittes findet eine Prüfung statt. Der Erfolg der Prüfung entscheidet über die Zulassung zum Berufspraktikum. Am Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes (nach dem Berufspraktikum) ist die Abschlussprüfung abzulegen. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in“ zu führen.

Der Abschluss ist mit der Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz gleichwertig.

Bewerbungsbeginn: ab November 2017 für das Schuljahr 2018/2019

Bewerbungsschluss: 15.02.2018

Nutzen Sie für das Bewerbungsverfahren bitte den entsprechenden Aufnahmeantrag (siehe unten), den Sie online ausfüllen können. Ergänzen Sie die Angaben in den jeweils benötigten Datenfeldern und drucken danach das Formular aus. Unterschreiben Sie bitte das ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Formular und fügen danach alle erforderlichen Belege, je nach Zugangsvoraussetzung, bei. Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem Aufnahmeantrag aufgeführt. Senden Sie anschließend  Ihre Bewerbung bitte an

Berufsbildende Schulen kreuznacher diakonie
Fachschule für Sozialwesen
Fachrichtung Sozialpädagogik
Ringstraße 65
55543 Bad Kreuznach

Hinweis in eigener Sache:

  • Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen u.ä. Wir schicken diese nicht zurück!
  • Senden Sie uns keine Originale zu, sondern ausschließlich Kopien.
  • Für das Bewerbungsverfahren genügt es, wenn Schulzeugnisse (Halbjahres-, Jahres-, Abschluss- oder Abgangszeugnis) als Kopie vorgelegt werden. Im Falle einer Schulplatzvergabe muss dann eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.



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