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Patientenfürsprecher

Gespräch zwischen Personal und Patient
Im Dialog Konflikte lösen und Missstände beseitigen

Gemäß § 8 Saarländisches Krankenhausgesetz (SKHG) ist vorgesehen, dass in jedem Krankenhaus ein Patientenfürsprecher benannt wird. Der unmittelbare Zugang zum Patientenfürsprecher muss gewährt sein.

Aufgaben:

Der Patientenfürsprecher vertritt die Interessen der PatientInnen gegenüber dem Krankenhaus im Rahmen dieses Gesetzes. Er wird auf ausdrücklichen Wunsch des PatientInnen tätig und prüft Anregungen, Bitten sowie Beschwerden der PatientInnen Er kann sich mit ihrem Einverständnis unmittelbar an Krankenhausträger oder -leitung wenden. Er kann auch direkt mit dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales Kontakt aufnehmen. Der PatientInnennfürsprecher hat über alle Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.

  • Patientenfürsprecher im Evang. Stadtkrankenhaus Saarbrücken ist Herr Manfred Ziegler.
  • Patientenfürsprecher im Fliedner Krankenhaus Neunkirchen ist Frau Margit Gaa

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