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06.12.2007 /

Hofmann-Göttig sprach über Perspektiven eines Antrags der Moselregion

Der Regierungsbeauftragte für das Welterbe in Rheinland-Pfalz, Kulturstaatssekretär Professor Dr. Joachim Hofmann-Göttig, hat mit Kommunalvertreterinnen und –vertretern der Moselregion über die Perspektiven eines Antrags zur Anerkennung der Moselregion als UNESCO-Weltkulturerbe gesprochen.

Er wies darauf hin, dass das Welterbekomitee pro Jahr maximal 30 Anträge berate, darunter höchstens einen Antrag aus Deutschland, den das Auswärtige Amt stelle.

Deutschland stelle seine Anträge in der Reihenfolge, die zwischen den 16 Bundesländern zu verhandeln sei. Dies geschehe über die Kultusministerkonferenz in der sogenannten Tentativliste (Vorschlagsliste). Die derzeit geltende Liste werde voraussichtlich nicht vor 2018 abgearbeitet sein. „Eine neue Tentativliste wird also in der Kultusminsterkonferenz einige Jahre vor Abarbeitung der geltende Liste auszuhandeln sein. Es steht zu erwarten, dass nur ein bis maximal zwei Vorschläge pro Land eine Chance haben werden“, erklärte Hofmann-Göttig.

Er wies darauf hin, dass Ministerpräsident Kurt Beck in seiner Regierungserklärung 2006 angekündigt habe, dass die Landesregierung einen Antrag der sogenannten SCHUM-Städte (Speyer, Worms, Mainz) bezüglich ihres jüdischen Erbes unterstützen wolle. Daran werde seit einigen Jahren gearbeitet. Daneben habe die Landesregierung ihre Unterstützung zugesagt, falls eine Chance bestehen sollte, das Welterbe „Dom zu Speyer“ auf die Dome in Mainz und Worms zu erweitern.

Der Regierungsbeauftragte erklärte sich ungeachtet der langen Zeitschiene und nicht abschätzbaren Erfolgsaussichten gerne bereit, bei einer Regionaltagung an der Mosel das Verfahren einer Antragsstellung zu erläutern.

Er regte ferner an, mit den Verantwortlichen in Luxemburg und gegebenenfalls Frankreich über einen gemeinsamen Antrag nachzudenken, weil eine nationenübergreifende Bewerbung unter Umständen positiver bewertet werde.

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