04.03.2008 / Kinder
• Land und kommunale Spitzenverbände vereinbaren Regeln zum weiteren Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis 2013
• Bis zu 116,5 Millionen Euro von Bund und Land für Investitionen vor Ort
„Dies ist ein guter Tag für die Eltern in Rheinland-Pfalz und für alle, die sich beim Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder engagieren. Bis zum Jahr 2013 können jetzt auf der Basis klarer Regelungen insgesamt 103 Millionen Euro aus der Bundeskasse und weitere 13,5 Millionen Euro vom Land gezielt in Investitionen vor Ort fließen. Die bereits seit Längerem landesweit erfolgreich laufenden Anstrengungen für eine bessere Bildung und Betreuung der Kinder im Vorschulalter erhalten einen neuen Schub.“ Das stellten Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen, Finanzstaatssekretär Dr. Rüdiger Messal sowie der Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel für den Städtetag, der Kuseler Landrat Winfried Hirschberger für den Landkreistag und der Altenkirchener Verbandsbürgermeister Heinz-Joachim Höfer als Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes übereinstimmend bei der Vorstellung der Eckpunkte zur künftigen Investitionsförderung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren fest.
Zur Erinnerung: Im April 2007 hatten sich Bund, Länder und Kommunen darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U 3) auf 750.000 zu verdreifachen. Vom Jahr 2013 an soll bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Geburtstag gelten. Nach langen Verhandlungen, in denen sich die rheinland-pfälzische Landesregierung intensiv engagierte, hatten sich Ende August 2007 Bund und Länder auf einen Finanzierungsmodus für den übereinstimmend gewünschten Ausbau der U 3-Betreuungsangebote geeinigt. Von den bis zum Jahr 2013 zugesagten Bundesmitteln in Höhe von vier Milliarden Euro sind 2,15 Milliarden Euro aus einem Bundessondervermögen für eine Investitionsförderung ab dem Jahr 2008 vorgesehen. Weitere 1,85 Milliarden Euro sollen von 2009 bis 2013 für laufende Betriebskosten in den Kindertagesstätten an die Länder fließen. Aus dem Sondervermögen des Bundes zur Förderung von Investitionsmaßnahmen entfallen von 2008 bis 2013 insgesamt 103 Millionen Euro auf Projekte in Rheinland-Pfalz.
Bildungs- und Jugendministerin Ahnen unterstrich bei der Vorstellung der von Land und Kommunen vereinbarten Regeln zur Verteilung dieser Gelder: „Die Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter ist schon lange ein zentrales Vorhaben der Landesregierung. Ganz besonders gilt dies für den Ausbau des Angebots für Kinder unter drei Jahren, das schon in den vergangenen drei Jahren auf rund 13.000 Plätze allein in Kindertagesstätten mehr als verdoppelt werden konnte. Nachdem sich der Bund an dem weiteren Ausbau nun auch finanziell beteiligt, wollten wir, dass Investitionen über diesen neuen Förderweg im Land auch schnellstmöglich unterstützt werden können. Daher wurden die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auch mit Hochdruck geführt.“ Landesweit sollten nach den übereinstimmend festgelegten Prognosen gegenüber dem Stand 2007 insgesamt etwa 14.000 zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen entstehen. Dazu kommen sollten nochmals rund 5.300 zusätzliche Plätze in der Kindertagespflege.
„Ich bin außerordentlich froh, dass wir nach sehr konstruktiven Gesprächen jetzt einvernehmlich Zuschusshöhe, Verfahren und Kriterien für die Investitionsförderung gefunden haben“, sagte Doris Ahnen. „Ähnlich wie beim Ganztagsschulprogramm des Bundes 2004 können wir glücklicherweise auf einem bereits laufenden Landesprogramm – nämlich dem Programm ,Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an´ – aufbauen. Und wie bei diesem Programm schaffen wir auch jetzt für den beschleunigten Ausbau eine verlässliche finanzielle Basis“, fügte sie hinzu.
Im Kern sieht die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden vor, dass die kommunalen und freien Träger der Kindertagesstätten Investitionszuschüsse beim Landesjugendamt beantragen können. Die 41 kommunalen Jugendämter im Land, die die Kindergartenbedarfsplanung steuern, sind bei Beantragung und Finanzierung zu beteiligen. Für Neubaumaßnahmen, aber auch für Umwandlungen vorhandener Kindergartenplätze in Plätze für Kinder unter drei Jahren (U 3) werden Pauschalen gezahlt.
Jeder einzelne U 3-Platz, der durch Neu- oder Umbauten entsteht, wird mit jeweils 4.000 Euro unterstützt. Jede Baumaßnahme, die Raum für eine zusätzliche Gruppe mit mindestens vier U 3-Plätzen schafft, wird zusätzlich mit 55.000 Euro gefördert. Wird ein neuer U 3-Platz ohne spezielle Bauarbeiten durch Umwandlung beispielsweise eines klassischen Kindergartenplatzes geschaffen, wird eine Ausstattungspauschale von 1.000 Euro gewährt. Zusätzlich werden den Jugendämtern bis 2013 insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um investive Maßnahmen im Bereich der Kindertagespflege – wie vor allem die Anschaffung von Gerätepools – zu fördern. Weitere 1,5 Millionen Euro erhalten die Jugendämter, um damit Ausstattungsverbesserungen von bereits jetzt genehmigten U 3-Plätzen bei kommunalen und freien Trägern zu unterstützen.
Finanzstaatssekretär Dr. Rüdiger Messal unterstrich: „Das Land bekennt sich ohne Wenn und Aber zu dem Ziel, die Betreuung von Kindern zu verbessern. Mit der jetzigen Vereinbarung ist nicht nur Sorge dafür getragen, dass die vom Bund bereitgestellten 103 Millionen Euro in vollem Umfang und zügig an die Kommunen und an die freien Träger weitergeleitet werden können. Das Land wird zudem die bislang bereitgestellten Investitionskostenzuschüsse für Kindertagesstätten von 2,25 Millionen Euro jährlich auch weiterhin zur Verfügung stellen. Das Land hält darüber hinaus auch alle im Rahmen des Programms ,Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an´ gemachten zusätzlichen Förderzusagen ein.“ Damit stelle das Land Mittel zur Verfügung, mit denen die vereinbarte Förderung auch dann fortgesetzt werden könne, wenn das Bundesprogramm vor 2013 ausgeschöpft sei.
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Jens Beutel, Landrat Winfried Hirschberger und Bürgermeister Heinz-Joachim Höfer, zeigten sich zufrieden mit den erreichten Regelungen, die den Kommunen und den freien Trägern eine hohe Planungssicherheit verschafften. Insbesondere sei positiv zu vermerken, dass die Förderung nicht – wie in anderen Bundesländern teilweise – nur bis zur Höhe der zugesagten Bundesmittel vereinbart werde, sondern dass Kommunen und freie Träger auch auf Landesmittel zurückgreifen könnten. Bildungs- und Jugendministerin Ahnen sowie Finanzstaatssekretär Dr. Rüdiger Messal kündigten an: „Auch bei den Betriebskosten, für die dem Land ab dem kommenden Jahr zusätzliche Bundesmittel zufließen, werden wir eine verantwortungsbewusste und faire Weitergabe umsetzen.“
Zurück