27.12.2002 / Hochschule
Insgesamt 2,1 Millionen Euro stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Einrichtung von 35 Juniorprofessuren an den Universitäten Mainz, Trier und Koblenz-Landau zur Verfügung. Nachdem der Universität Kaiserslautern die Förderung 22 solcher Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs bereits zu Beginn dieses Jahres zugesagt wurde, werden damit im kommenden Jahr alle rheinland-pfälzischen Universitäten diese neuen Juniorprofessuren haben. „Mit der flächendeckenden Umsetzung dieses Teils des neuen Dienstrechts gehören wir bundesweit zu den Vorreitern“, erklärte Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur.
An den Universitäten Mainz und Trier werden im kommenden Jahr jeweils zwölf Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler eine Juniorprofessur erhalten, an der Universität Koblenz-Landau sind es elf. Jede Professur wird mit 60.000 Euro gefördert.
Für die Einrichtung der ersten 3000 Juniorprofessuren hat der Bund ein Förderprogramm aufgelegt, das mit insgesamt 180 Millionen Euro ausgestattet ist. Damit wird in modellhaften Einzelfällen die Sachausstattung von herausragend qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern und Leitern von Forschernachwuchsgruppen gefördert. „Unsere Universitäten sind dafür belohnt worden, dass sie ein schlüssiges Konzept für die Einrichtung der Juniorprofessuren vorgelegt haben. Das gibt sicherlich auch einen Schub für ihre weitere Entwicklung“, sagte Zöllner.
Die Juniorprofessur ist ein wesentliches Element der von Rheinland-Pfalz unterstützten Hochschuldienstrechtsreform, die der Bundestag im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hat. Sie ermöglicht jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – wie international üblich - bereits mit Ende 20, Anfang 30 selbstständig und unabhängig lehren und forschen zu können.
Die Juniorprofessur ist auf eine maximale Dauer von sechs Jahren angelegt. Sie soll in Zukunft die Regelvoraussetzung für eine Universitätsprofessur sein. Alternative Wege für eine Berufung auf eine Universitätsprofessur wird es jedoch weiterhin geben, zum Beispiel die Habilitation oder die Tätigkeit an einer ausländischen Universität oder in der Wirtschaft.
Die ingesamt 35 Juniorprofessuren an den Universitäten Mainz, Trier und Koblenz-Landau werden in den kommenden Wochen und Monaten ausgeschrieben. Bewerben können sich junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren überdurchschnittliche Promotion grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die seither weitere wissenschaftliche Leistungen erbracht haben. Diese Nachwuchskräfte werden zunächst als Angestellte beschäftigt und dann, sobald das neue Hochschulrecht in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten ist, zu Juniorprofessorinnen und -professoren berufen.