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Wissenschaft

Wiedereinstiegsstipendien für Wissenschaftlerinnen in der Forschung

Voraussetzungen

  • Hochschulabschluss bzw. Promotion mit überdurchschnittlichem Ergebnis.
  • Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder wegen mindestens fünfjähriger qualifizierter Berufstätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) vor Aufnahme des Stipendiums.
  • Vorrangig Wiedereinstieg durch die Fortsetzung und Beendigung eines bereits begonnenen Forschungsprojekts an einer rheinland-pfälzischen Hochschule mit dem Ziel der Weiterqualifizierung für eine Professur bzw. dem Abschluss der Promotion.

Verfahren

  • Antrag beim Präsidenten über das Frauenbüro mit Darstellung des bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs, des mit dem Stipendium geplanten Vorhabens sowie Angaben zu den o.g. persönlichen Stipendienvoraussetzungen.
  • Stichtage für die Antragstellung sind der 1. Februar und der 1. August eines jeden Jahres.
  • Beizufügen sind: tabellarischer Lebenslauf - ggf. einschließlich Familienstand, Zahl und Geburtsdaten der Kinder (Kopien der Geburtsurkunden) sowie in Kopie Prüfungsurkunden und Arbeitszeugnisse bzw. Nachweise freiberuflicher Tätigkeit.
  • Zwei Gutachten zum Stand der Forschungsarbeit, die auch zur Betreuung und dem voraussichtlichen Abschluss des Vorhabens Stellung nehmen und von Professorinnen bzw. Professoren verfasst sein sollen.

Stipendienvergabe

  • Das Stipendium wird für ein Jahr gewährt. Dabei wird erwartet, dass die Stipendiatin vergleichbar einer hauptberuflichen Tätigkeit an ihrem Projekt arbeitet. Alternativ kann ein Teilzeitstipendium mit doppelter Laufzeit beantragt werden.
  • In begründeten Fällen ist eine einmalige Verlängerung des Stipendiums um ein halbes Jahr möglich. In persönlichen Härtefällen kann darüber hinaus noch eine Abschlussförderung für bis zu sechs Monate gewährt werden.
  • In jeweils halbjährigen Abständen ist gemeinsam mit den betreuenden Personen über den Arbeitsfortschritt zu berichten.
  • Das Stipendium beträgt 770 Euro wenn die Promotion angestrebt wird, bzw. 920 Euro bei Qualifizierung für eine Professur.
  • Daneben können einkommensabhängig Kinderbetreuungszuschläge (155 Euro für ein Kind, 205 Euro für zwei Kinder und 255 Euro für drei und mehr Kinder) gewährt werden, soweit das nachgewiesene Familieneinkommen im Kalenderjahr vor der Antragstellung 12.200 Euro nicht überschritten hat und das zu erwartende Einkommen im Antragsjahr voraussichtlich nicht höher sein wird.

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