Anerkennung von Modulleistungen im Fortbildungs-Zertifikat Rheinland-Pfalz
Für das abgeschlossene Modul "Kommunikation und Gesprächsführung" im 2. Semester erkennen wir Ihnen das Modul "P05 - Kooperation, Kommunikation und Koordination" an.
Für das abgeschlossene Modul "Interkulturelle und kreative Kompetenz" im 3. Semester erkennen wir Ihnen das Modul "T10 - Interkulturelles und interreligiöses Lernen" an.
Kontakt:
Bitte setzen Sie sich zur Bescheinigung der Modulleistungen für das Fortbildungszertifikat RLP mit Frau Hufschlag in Verbindung.
Anerkennung von Leistungen für den Zertifikatskurs "Sprachförderkraft"
Nach Abschluss des Studiums werden die Module 1 und 8 des Zertifikatskurses anerkannt.
Anerkennung des Studiums als Zusatzqualifizierung "Praxisanleitung"
In der novellierten Fachschulverordnung im Fachbereich Sozialwesen vom 2. Februar 2005 ist die Zusatzqualifikation �Praxisanleitung� ab dem 01.08.2009 für die Fachkräfte verbindlich festgeschrieben worden, die angehende Erzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen ausbilden wollen. Die mit der Ausbildung betraute Fachkraft muss nach dieser Verordnung u. a. den Nachweis einer berufspädagogischen Fort- und Weiterbildung zur Praxisanleitung erbringen (vgl. § 4 Abs. 5; § 9 Abs. 1; § 15 Abs. 5 FS VO SW).
Auf dieser rechtlichen Grundlage wurde eine trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung zwischen Land, Trägern von
Kindertagesstätten und dem Landkreistag unterzeichnet, die am 01.01.2006 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, eine Standardisierung zu erreichen und damit für Rheinland-Pfalz eine vergleichbare und abgesicherte Mindestqualität der unterschiedlichen Angebote zur Praxisanleitung sicherzustellen. Für die Berechtigung zur Praxisanleitung gelten nach dieser Vereinbarung folgende Voraussetzungen:
Personen, die mit Praxisanleitung betraut werden,
- müssen als qualifizierte pädagogische Fachkräfte gemäß der Fachkräftevereinbarung zur Gruppenleitung befähigt sein und über einemindestens 2-jährige Berufserfahrung verfügen. Darüber hinaus können auch Lehrer/innen die im Ganztagsschulbereich eingesetzt sind, Praxisanleitung ausüben.
- müssen über den Nachweis einer Qualifizierung zur Praxisanleitung im Sinne der Rahmenvereinbarung verfügen,
- müssen Interesse und Eignung für die Aufgabe der Praxisanleitung besitzen,
- sollen mit möglichst vollem Beschäftigungsumfang angestellt sein,
- sollen möglichst nicht die Funktion der Einrichtungsleitung innehaben.
Für die Fortbildung zur Qualifizierung von Praxisanleitung werden Standards
hinsichtlich der Fortbildungsziele, des Lernkonzepts, der Inhalte sowie des
Zeitumfangs formuliert. Weiterhin wird die Anerkennung bereits absolvierter Qualifizierungen geregelt: Qualifizierungen in den Bereichen Personalführung, Beratung, Prozessbegleitung und Beurteilung werden gleichwertig als Voraussetzung für die Praxisanleitung von Schüler/innen anerkannt. Zu den im Einzelnen aufgeführten Abschlüssen zählt auch der berufsintegrierende Fernstudiengang �Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit� (B.A.) der Fachhochschule Koblenz.
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