Zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung müssen Berufspraktische Studien (=Praxissemester) im Umfang von 2 x 900h (= 2 x 20 Wochen) abgeleistet werden. Diese können in der Einrichtung der eigenen beruflichen Tätigkeit abgeleistet werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die eigene Einrichtung/Arbeitsstelle vom der Studiengangsleitung als Praxisstelle anerkannt wird.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Praxisstelle für die Berufspraktischen Studien sind das Vorliegen:
- einer Aufgabenbeschreibung, aus der die sozialarbeiterischen / sozialpädagogischen Tätigkeitsmerkmale der Praxisstelle hervorgehen,
- eines allgemeinen Ausbildungsplans, der die Ziele, Inhalte und zeitliche Abfolge, sowie die Form der Praxisanleitung regelt,
- eines Nachweises über die Qualifikation der Anleitung (Diplom-Sozialarbeiter/-in bzw. Diplom-Sozialpädagoge/-in oder vergleichbare Ausbildung mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung).
Ist die Anerkennung der eigenen Arbeitsstelle nicht möglich, dann können die Berufspraktischen Studien auch in Teilzeitform in einer anderen Einrichtung � neben der regulären beruflichen Tätigkeit - erbracht werden (vom 4. bis 8. Studienhalbjahr). Ein entsprechender Antrag muss beim Prüfungsausschuss gestellt werden.
Eines der beiden Berufspraktischen Studienhalbjahre im Umfang von 900 wird im Rahmen von Projektarbeiten absolviert (weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Modulhandbuch/Staatl. Anerkennung").
Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in ist in Rheinland-Pfalz im Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (SoAnG) geregelt. Studierende des Studiengangs BASA-Online erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums und der abgeleisteten Berufspraktischen Studien die Berechtigung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin " oder "Staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge".