Verbindung der Lernort Praxis und Hochschule
Die Dualität des Studiengangs wird durch die Verbindung des Lernortes Hochschule mit dem Lernort Praxis hergestellt. Die Studierenden legen der Hochschule spätestens nach Abschluss des dritten Semesters im Studiengang B.A. Bildung & Erziehung (dual) einen Arbeits- oder Praktikumsvertrag im Umfang von mindestens 19 Arbeitsstunden, die parallel zum Studium abgeleistet werden müssen (Studienbegleitende Praxissegmente), vor.
Für das 4. Fachsemester ist ein Einsatz über 39 Wochenstunden nachzuweisen. Das Berufspraktische Studienhalbjahr wird durch praxisbegleitende Veranstaltungen seitens der Hochschule ergänzt. Die Ableistung der Praxissegmente sowie des Berufspraktischen Studienhalbjahres sind die Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge nach SoAnG (Gesetz zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Landes RLP).