Zulassungsvoraussetzungen

Der Hochschulzugang zu Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz

Zu einem Studium an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz kann zugelassen werden, wer eine Allgemeine Hochschulreife (Abitur), eine Fachhochschulreife oder eine (in Bezug auf den gewählten Studiengang) fachgebundene Hochschulreife besitzt. Des Weiteren ermöglicht auch ein Meisterabschluss oder eine vergleichbare Prüfung den unmittelbaren und fachungebundenen Zugang zu einen Fachhochschulstudium      (d. h. dass auch ein technischer oder handwerklicher Meistertitel die formale Zulassung beispielsweise für soziale/pädagogische Studiengänge ermöglicht).

Beruflich qualifizierte Personen, die über keinen der o. g. Abschlüsse verfügen, können einen Antrag auf Zulassung zu einem Fachhochschulstudium stellen, wenn sie eine berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben (mindestens mit der Durchschnittsnote 2,5) und danach eine mindestens 2-jährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben (als vergleichbar gilt hier auch das Führen eines privaten Haushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem zu pflegenden Angehörigen). Dieser Personenkreis erhält ebenfalls einen fachungebundenen Hochschulzugang und kann für jeden Studiengang an einer Fachhochschule einen Zugang beantragen.

Von diesen Vorgaben unberührt bleiben die Bestimmungen über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Das Bachelorstudium umfasst einen Workload von 210 ECTS-Punkten. Nach erfolgreichem Abschluss wird der international anerkannte akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen.