Prüfungsamt Prüfungen

Anmeldung zu den Prüfungen

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über QIS. Eine Anleitung gibt es hier.

Hier kommen Sie direkt zu QIS.

Formular zur Anmeldung für die Zulassungsauflage (Master)

Die Zulassungsauflage kann in Absprache mit dem Prüfungsausschuss durch zusätzliche Module aus den Studiengängen des Fachbereichs Bauwesen nachgewiesen werden (§ 3, Abs. 5. der Prüfungsordnung).

Sie melden sich per Formular schriftlich an. Abgabe im Prüfungsamt oder per mail an Frau Reime.

Es gelten die bekanntgemachten Anmeldefristen.

Eine Anmeldung über QIS ist nicht möglich.

 

Krankheit

Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründen müssen dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.

Bei Krankheit ist das Attest unverzüglich spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermnin bei dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses oder dem entsprechenden Prüfungsamt vorzulegen.

Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Ein "gelber Zettel", der die Arbeitsunfähigkeit testiert ist nicht ausreichend.

Formblatt für Attest

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