Prüfungsamt Prüfungsrücktritt

Ein Rücktritt von einer Pfüfungsanmeldung ist nur innerhalb der An-/Abmeldephasen möglich. Die genauen Termine für die An-/Abmeldephasen entnehmen Sie bitte den Prüfungsmodalitäten des jeweiligen Semesters auf der Seite Aktuelles.

Bei Pflichtanmeldungen ist keine Abmeldung möglich.

Bei Krankheit ist eine vom Arzt attestierte Prüfungsunfähigkeit möglich. Bitte beachten Sie dazu das Formular: Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)

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