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Erläuterungen zu den generalisierten Bodenrichtwerten

 
Erläuterung:
 
Für Bauflächen
Bei den tabellarischen Wertangaben handelt es sich um ausgewählte und erschließungs- bzw. ausbaubeitragsfreie Bodenrichtwerte für selbständige unbebaute Bauflächen ohne Angaben über wertbeeinflussende Merkmale bzw. Umstände, die zum 01.01.2016 ermittelt wurden und stadtteilbezogend als repräsentativ erachtet werden.
 
Für landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • Bei den tabellarischen Wertangaben handelt es sich um Bodenrichtwerte für ackerbaulich genutzte Flächen ohne weitere Angaben über wertbeeinflussende Merkmale bzw.Umstände, die am 01.01.2016 ermittelt wurden und i. d. R. gemarkungsbezogen als repräsentativ erachtet werden.
  • Die Bodenrichtwerte gelten i. d. R. für Flächen, die größer als 1000 m² sind.
  • Die Bodenrichtwerte gelten nicht für Flächen, die der Freizeitgestaltung, der kleingärtnerischen Nutzung oder als Grabeland dienen.
  • Der Wert von Flächen, die ausschließlich als bewirtschaftetes Grünland Verwendung finden, wird nach den Feststellungen des Gutachterausschusses i. d. R. mit rund 50 % des für den maßgeblichen Bereich typischen Ackerlandwertes im gewöhnlichen Marktverhalten gehandelt.
 
 
Hinweis:
 
Die hier im Internet angegeben generalisierten Bodenrichtwerte sind grundsätzlich nicht für Wertermittlungen und steuerliche Zwecke geeignet.

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