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Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Koblenz

Besonderheiten:
 
Der Gutachterausschuss ist kein Ausschuss der Stadt Koblenz, sondern eine dem allgemeinen Verwaltungsaufbau nebengeordnete Landeseinrichtung. Er stellt sich als selbstständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Kollegialgremium dar.
Der Gutachterausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern zusammen. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden für die Dauer von 5 Jahren vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation bestellt. 
Die Verwaltungsaufgaben werden durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wahrgenommen.


Anschrift
Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement
- Geschäftsstelle des Gutachterausschuss -
Bahnhofstraße 54 a
56068 Koblenz
Telefon (02 61) 1 29 - 32 32
Telefax (02 61) 1 29 - 32 00
E-Mail gutachterausschuss@stadt.koblenz.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
                                       14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:                           08:30 - 13:00 Uhr

Aufgaben:
 
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in § 193 BauGB normiert. Hierzu gehören:
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken;
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust am Grundstück oder über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile;
  • Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und in städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen;
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung;
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten;
  • Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten, Gebäude-/Ertragsfaktoren.

Die Amtshandlungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle sind gebührenpflichtig. Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) und das Landesgebührengesetz für das Land Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung.

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