Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird für eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeiten geleistet worden sind, können zusammengerechnet werden.
Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten vom 26. November 2003; Erlass über die Stiftung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz vom 7. August 1974