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Kreisverwaltung Ahrweiler - Abmeldung von Kraftfahrzeugen via Internet (Onlineabmeldung)

Abmeldung von Kraftfahrzeugen via Internet (Onlineabmeldung)

Ab dem 01.01.2015 ist es rechtlich möglich, dass Bürger die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges oder Anhängers über das Internet beantragen können.

Beachten Sie dazu bitte folgende wichtige Hinweise:

  1. Die Nummernschilder des Fahrzeuges oder das Schild des Anhängers/Kraftrades müssen alle mit der oder den neuen Plaketten versehen sein.
    Diese beinhalten Sicherheitscodes, die für die Onlineabmeldung benötigt werden. Der Sicherheitscode wird durch abziehen der Trägerfolie sichtbar.

    Die Plaketten werden erst ab 01.01.2015 verklebt.

    Für vor dem Stichtag 01.01.2015 angemeldete Fahrzeuge/Anhänger ist die Onlineaußerbetriebsetzung aus technischen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen.
    Es besteht jedoch in diesem Fall die Möglichkeit, als Halter/in freiwillig ab 05.01.2015 neue Nummernschilder sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu beantragen, was dann jedoch kostenpflichtig ist. 
  2. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 (umgangssprachlich „Fahrzeugschein" genannt) muss nach dem 01.01.2015 ausgestellt sein. Auf der Rückseite ist ein Aufkleber mit einem weiteren Sicherheitscode verklebt.
  3. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen, elektronischen

    Personalausweises mit freigeschalteter Onlinefunktion mit PIN (eID) und einem dafür ausgelegten Lesegerät sein. (Kosten für das Lesegerät z. Z. ca. 30-140 Euro)

  4. Die Bezahlung der Außerbetriebsetzung erfolgt elektronisch per Bankkonto. Ihr Konto muss für Onlinebanking freigeschaltet sein.
  5. Wechselkennzeichen können derzeit nicht online abgemeldet werden.

 

Weitere Hinweise:

Grundvoraussetzung für die Beantragung der Außerbetriebsetzung ist die Kombination aller Sicherheitscodes auf vorderem und/oder hinterem Kennzeichen sowie dem der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Verbindung mit den oben genannten Punkten 3 und 4. Die abschließende Entscheidung über die beantragte Außerbetriebsetzung trifft die zuständige Zulassungsbehörde.

Erst wenn Ihre Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung per Bescheid verfügt, gilt das Fahrzeug offiziell außer Betrieb gesetzt! Als Außerbetriebsetzungsdatum gilt dann aber das Datum der Beantragung. Zurzeit erfolgt die Zustellung des Bescheides ausschließlich auf dem Postweg. In einer Ausbaustufe ist dann auch eine Zusendung über DE-Email vorgesehen.



Druckersymbol Druckversion (zuletzt geändert am 2015-01-21 16:14:58)