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Kreisverwaltung Ahrweiler - Umtausch eines EU-Kartenfüherscheines

Umtausch eines EU-Kartenfüherscheines

CHECKLISTE

  • biometrisches Lichtbild
  • EU-Kartenführerschein
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung

Wenn sich Ihr Name ändert, muss diese Änderung nicht in den Führerschein eingetragen werden. Falls dies doch Ihr Wunsch ist und Ihr Personalausweis noch nicht geändert wurde, muss ein Nachweis über die Namensänderung vorgelegt werden.

GEBÜHREN  

  • 24,00 €

VORDRUCKE


Druckersymbol Druckversion (zuletzt geändert am 2015-02-11 23:51:43)