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Allgemeine Beschreibung
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) vom 22.12.1986, GVBl 1982, S. 463, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2008, (GVBl. S. 294)
( Auszug )
§ 13
Allgemeine Meldepflicht
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde abzumelden.
§ 16
Mehrere Wohnungen
(1) Hat eine Einwohnerin oder ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen ihre oder seine Hauptwohnung.
Den vollständigen Text können Sie unter folgendem Link einsehen
http://www.rechtliches.de/RLP/info_MG.html
Unser besonderer Service: Online-Termin-Reservierung
Über diesen Link können Sie online mit uns Ihren Wunschtermin vereinbaren. Die üblichen Wartezeiten entfallen, wenn Sie zum vereinbarten Termin an unserem Infoschalter vorsprechen.
1. An- und Ummeldung:
Bei persönlicher Vorsprache erledigen wir Ihre An- oder Ummeldung online. Sie müssen dann nur noch den Meldeschein unterschreiben und Ihren Personalausweis zur Anschriftenänderung vorlegen.
Sie möchten den Terminservice nicht in Anspruch nehmen und sind an einer persönlichen Vorsprache gehindert, dann können Sie sich bei der Abgabe des Meldescheins vertreten lassen, der ausgefüllte Meldeschein muss aber von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein.
Unterlagen:
• Personalausweis
• Reisepass
• Kinderausweis, Kinderreisepass
• Mietvertrag sofern vorhanden
• Meldeschein
2. Abmeldung:
Sofern Sie im Inland umziehen, müssen Sie sich nur noch bei der neuen Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung Ihrer bisherigen Wohnung ist nicht mehr vorgesehen.
Die Meldepflicht besteht allerdings weiterhin;
- bei Wegzug ins Ausland,
- bei ersatzloser Aufgabe einer Wohnung,
wenn gleichzeitig noch eine weitere Wohnung besteht,
- bei einer Abmeldung ohne festen Wohnsitz.
Der Meldeschein kann in diesen Fällen übersandt oder abgegeben werden, eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.