Ummeldung
Eine Ummeldung ist dann erforderlich, wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen.
Hierfür benötigen Sie
· den Personalausweis oder Reisepass.
· Bei Mietwohnungen die Vorlage des Mietvertrages bzw. die Unterschrift des Vermieters auf der Ummeldung.
Folgende Punkte sind zu beachten:
· nicht möglich sind:
schriftliche An- oder Ummeldungen, An- oder Ummeldung bzw. Wohnungsstatuswechsel durch eine/n Vertreter/in mit Vollmacht. Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus
· Eine verspätete An-, Ab-, Ummeldung bzw. ein verspäteter Wohnungsstatuswechsel kann von einer mündlichen Verwarnung über ein gestaffeltes Verwarngeld bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
Die Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle durchführen.
Anmeldung
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. An- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
· nicht möglich sind:
schriftliche An- oder Ummeldungen, An- oder Ummeldung bzw. Wohnungsstatuswechsel durch eine/n Vertreter/in mit Vollmacht
· Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus
· Eine verspätete An-, Ab-, Ummeldung bzw. ein verspäteter Wohnungsstatuswechsel kann von einer mündlichen Verwarnung über ein gestaffeltes Verwarngeld bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
Zum Anmelden benötigen Sie folgende Unterlagen:
· Ausweisdokumente für alle Personen, die Sie anmelden möchten (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten deren Geburtsurkunde - entfällt bei Zuzug aus Rheinland-Pfalz -). Da in den deutschen Ausweisdokumenten die Adresse bzw. der Wohnort geändert wird, müssen Sie alle vorhandenen Ausweise mitbringen.
· Wenn Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, bringen Sie bitte die Abmeldebestätigung des alten Wohnortes mit. Bei einem Zuzug innerhalb von Rheinland Pfalz erfolgt die Abmeldung dort automatisch mit der Anmeldung.
· Bei Mietwohnungen die Vorlage des Mietvertrages bzw. die Unterschrift des Vermieters auf der Anmeldung.
Die Änderung Ihres Kfz-Scheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle durchführen.