Kinderreisepässe werden ab 01.11.2007 nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert.Ab 12 Jahren ist nur noch die Ausstellung eines elektronischer Reisepasses ( ePass ) möglich.Die bisherigen Kinderausweise und Kinderreisepässe bleiben weiter gültig. Ein Kinderreisepass ist, unabhängig vom Alter des Kindes, immer erforderlich, wenn Sie ins außereuropäische Ausland reisen oder eine EU- Grenze überschreiten. Für Kinder ist ab dem 26.Oktober 2006 zur visafreien Einreise in die USA ein regulärer ePass erforderlich. Die visafreie Einreise mit einem vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellten, gültigen, maschinenlesbaren Kinderreisepasses ist allerdings auch noch möglich.Welche Länder den Kinderreisepass ohne Einschränkungen anerkennen, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes unter folgendem Link nachlesenhttp://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jspoder besser noch. bei der ausländischen Vertretung ( Konsulat oder Botschaft ) des jeweiligen Reiselandes.
Beantragung eines Kinderreisepasses
Wer kann Kinderreisepässe beantragen?
· Sorgeberechtigte (Eltern)
· Pflegeeltern mit Aufenthaltsbestimmungsrecht
· Vormund
Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei der Antragstellung zwingend notwendig. Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich
Benötigte Unterlagen:
· Alter Kinderreisepass, Kinderausweis sofern vorhanden
· Ausweisdokument des antragstellenden Elternteils
· Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
· Geburts- oder Abstammungsurkunde
· Ein aktuelles Lichtbild gemäß Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel
Das Kind muss bei der Beantragung zwingend dabei sein
· Schreibkundige Kinder müssen mit Vollendung des 10 Lebensjahres den Kinderreisepass selber unterschreiben. Auf Antrag können Kinder auch vor Vollendung des 10 Lebensjahres den Kinderreisepass selber unterschreiben, sofern sie nicht jünger als 7 Jahre sind.
Bearbeitungszeit: Nach Vereinbarung, max. 1 Woche
Formular zur Einverständniserklärung (Kinderreisepass)
siehe unten unter verfügbare Dateien
Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern
Kinder dürfen ab dem 01.11.2007 nicht mehr im ePass der Eltern eingetragen werden !
Das heißt, dass für mitreisende Kinder, immer ein eigenes Dokument ( Kinderreisepass bzw. ePass ) erforderlich ist.
Kindereinträge, die vor dem 01.11.2007 in die ePässe der Eltern eingetragen wurden, bleiben weiter gültig.
Wir empfehlen Ihnen trotzdem, sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp über die aktuellen Einreisebestimmungen zu erkundigen.
Sie sind geschieden?
Zusätzliche Unterlagen:
· Scheidungsurteil / Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
Sie sind getrennt lebend ?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
· Ggf. Bestätigung über das vorläufige Sorgerecht
Sie sind allein erziehend ?
Zusätzliche Unterlagen:
keine
Sie sind verwitwet ?
Zusätzliche Unterlagen:
· eigenes Ausweisdokument
· Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht und sind nicht miteinander verheiratet?
Zusätzliche Unterlagen:
· eigene Ausweisdokumente
· Geburtsurkunde des Kindes (Vater muss in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen sein)
· Bestätigung über Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar
· Einverständniserklärung beider Elternteile
Lichtbild
· Ein aktuelles Lichtbild gemäß den Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel
· Maße: 35 x 45 mm im Hochformat ohne Rand
· Keine Uniform oder Kopfbedeckung
Bei Kleinkindern ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Augen nicht geschlossen sind.
und im Hintergrund keine anderen Abbildungen sichtbar sind.
Weitere Informationen zu den Anforderungen des Lichtbildes und die Foto- Mustertafel finden Sie unter folgendem Link: http://www.bundesdruckerei.de/de/buerger/2_1_b/2_1_2_b.html
Gebühren
· Erstausstellung 13 Euro.
· Jede Verlängerung oder Änderung 6 Euro.