Der neue Personalausweis (nPA)
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Inland wohnen, müssen grundsätzlich einen gültigen Personalausweis besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können. Für Personen unter 16 Jahren kann mit schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten ein Personalausweis ausgestellt werden:
Auf einen Blick
- Einführung am 1. November 2010
- Scheckkartenformat
- Chip im Innern der Ausweiskarte
- Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
- Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
- Vorbereitet für die elektronische Signatur
- Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Den neuen Personalausweis können Sie seit dem 1. November 2010 im Bürgerbüro der Stadt Neuwied beantragen, sofern Sie mit Hauptwohnung in Neuwied gemeldet sind. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.
Die Antragsstellung muss persönlich beim Bürgerservice erfolgen. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist bei der Antragsstellung nicht möglich.
Deutsche Staatsangehörige, die nicht der Ausweispflicht unterliegen, können grundsätzlich bei jeder Ausweisbehörde im Inland den nPA beantragen.
Die nPA werden ausschließlich zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die dadurch verursachten notwendigen herstellungsbedingten Wartezeiten hat das Bürgerbüro keinen Einfluss.
Der Ausweis eröffnet Ihnen als Bürger neue Möglichkeiten:
Er hat das praktische Format einer Scheckkarte und er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online- Welt.
Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens - wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos und das Einkaufen vieler Waren - verlagern sich mittlerweile ins Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Sie müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder Zugangskarten zurechtkommen.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt und an Automaten wird nun genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.
Für alle Fragen rund um den nPA empfehlen wir den Download des offiziellen Flyers des Bundesministeriums des Innern unter folgendem Link:
http://www.personalausweisportal.de/cln_155/SharedDocs/Downloads/DE/PA-Flyer_auf_einen_Blick.html?nn=830460
Was ist bei der Beantragung vorzulegen?
• aktuelles Lichtbild (Passfoto), das den neuen biometrischen Standard erfüllt [siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei, Berlin],
• Gültiges Identitätsdokument (z. B. Reisepass, alter Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass )
• Bei Antragstellern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder Sorgerechtsnachweis
• Geburts-/Abstammungsurkunde (oder Heiratsurkunde).
• Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Urkunden ( z. B. Staatsangehörigkeitsausweis ) notwendig werden.
Gültigkeitsdauer
Der Personalausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig. Haben Sie bei Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet, beträgt die Gültigkeit des Ausweises 6 Jahre.
Gebühren
Die Gebühr wird bei der Beantragung erhoben. EC- Kartenzahlung ist möglich
nPA
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Weitere Gebührenregelungen:
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6 Euro
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) 6 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online- Ausweisfunktion 6 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis stehen Ihnen über die Internetseite des Bundesministeriums des Innern unter www.personalausweisportal.de zur Verfügung.