Antragsvordrucke aus dem Bereich der Kraftfahrsteuer im Internet
Eine große Zahl von Anträgen auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen bzw. Erhebung oder Nichterhebung von Anhängerzuschlägen wurde bisher nur in Papierform vorgehalten und musste den Antragstellern entweder vom Finanzamt zugesandt oder von diesen im Finanzamt abgeholt werden.
Ab sofort stehen die folgenden Vordrucke auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Koblenz als ausfüllbare PdF-Dokumente zur Verfügung:
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 KraftStG (Fahrzeuge im Wegebau)
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 4 KraftStG (Fahrzeuge zur Straßenreinigung)
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG (Fahrzeuge im Feuerwehrdienst, Katastrophenschutz, ziviler Luftschutz, Rettungsdienst, zur Krankenbeförderung und im Einsatz bei Unglücksfällen)
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 KraftStG (Fahrzeuge im Linienverkehr)
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG (Fahrzeuge im Bereich der Land- und Forstwirtschaft)
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 KraftStG (Fahrzeuge im Schaustellergewerbe)
- Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 KraftStG (Fahrzeuge im Vor- oder Nachlauf im Kombinierten Verkehr)
- Antrag auf Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung nach § 3 a KraftStG (für Schwerbehinderte)
- Antrag auf Nichterhebung des Anhängerzuschlags nach § 10 Abs. 1 KraftStG
- Antrag auf Erhebung des Anhängerzuschlags nach § 10 Abs. 2 und 3 KraftStG
Die Vordrucke können von den Steuerbürgern / Antragstellern am Bildschirm ausgefüllt, ausgedruckt und anschließend bei der Kraftfahrzeugsteuerstelle eingereicht werden.
Hierzu ist folgender Weg im Internet zu beschreiten:
- Aufruf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Koblenz (www.fin-rlp.de);
- unter dem Menupunkt "Besitz- und Verkehrsteuerabteilung" den Link "Vordrucke" öffnen;
- dort den Menupunkt "Allgemeine" öffnen;
- anschließend das Untermenu "Kraftfahrzeugsteuer" wählen.