Die Berechtigungskarte
Mit der Berechtigungskarte können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Sozialleistungen (Sozialhilfe, Sozialgeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag nach dem Kindergeldgesetz) erhalten, Vergünstigungen beim Eintritt in städtische Bäder, zu kulturellen Veranstaltungen der Stadt Neuwied, zu Weiterbildungskursen u. ä. erhalten.
Die Berechtigungskarte ist eine freiwillige Leistung der Stadt Neuwied, die die Angebote für Bildung und Teilhabe ergänzen soll. Die Leistungen der Berechtigungskarte und aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können miteinander kombiniert werden, soweit sie für die selben Zweck vorgesehen sind (z. B. Musikkurse).
Weitere Informationen erhalten Sie unter 02631-802448 oder 02631-802344
Anfrage an: eMail: sozialamt@neuwied.de